Erbringung der SOFTWAREPFLEGE Musterklauseln

Erbringung der SOFTWAREPFLEGE. Die GESELLSCHAFT stellt dem KUN- DEN die unter § 2 Ziffer 1 lit. a) bis d) der AGB SOFTWAREPFLEGE genannten Leistungen in Form von KONTINUIERLI- CHEN MODIFIKATIONEN per Download zur Verfügung.
Erbringung der SOFTWAREPFLEGE. Die GESELLSCHAFT stellt dem KUNDEN die unter § 14 Ziffer 1 lit. a) bis d) der AGB SOFTWAREMIETE genannten Leistun- gen in Form von KONTINUIERLICHEN MODIFIKATIONEN per Download zur Verfügung.