Erholungsheim Musterklauseln
Erholungsheim. Die Gesellschaft deckt unbeabsichtigt verursachte Sachschäden, die am Inhalt im Besitz des Versicherungsnehmers, seines Ehegatten oder deren Verwandten in aufsteigender Linie verursacht werden, welcher in dem Zimmer oder der Wohnung aufgestellt ist, das/die sie im Erholungsheim nutzen. Die eventuelle Kostenübernahme durch die Gesellschaft erfolgt ohne Anwendung der Proportionalitätsregel in Höhe von maximal ▇▇.▇▇▇ € pro Schadensfall.
