Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden Musterklauseln

Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden. Die variable Vergütung ist anhand folgender finanzieller und nicht-finanzieller Leistungs- kriterien berechnet worden: Gemäß dem Vergütungssystem sollen Ziele für die Gewährung des Bonus sollen sich vornehmlich an Nachhaltigkeitskriterien (ESG: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Gute Unternehmensführung (Good Governance)) orientieren. Sie sollen sich insbesondere an den Ressortzuständigkeiten des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausrichten. Hierbei ist eine Kombination aus finanziellen Kennzahlen, Milestones (projekt- oder unternehmensbezogen) und sogenannten „soft facts“ zulässig. Jedoch ist auch eine Beschränkung auf einzelne Kategorien von Zielen zulässig. Eine anteilige Zielerreichung kann vorgesehen werden. Der Zeitraum für die Zielerreichung soll zwischen einem und drei Geschäftsjahren betragen. Konkrete Leistungsfeststellung für die Vorstandsmitglieder: Kurzfristige variable Vergütung Leistungsfeststellung/Grad der Zielerreichung Tatsächliche Vergütung SJS n/a n/a GK n/a n/a JL n/a n/a Das Aktienoptionenprogramm 2021 wurde bereits unter A. II. und IV. erläutert. Im Berichtsjahr 2023 wurden Xxxxxxxxx-Xxxxxx Xxxxxxx 0 Aktienoptionen angeboten. Im Berichtsjahr 2023 wurden Xxxxxx Xxxxxxxx 50.000 Aktienoptionen angeboten und von diesem 50.000 Aktienoptionen angenommen. Im Berichtsjahr 2023 wurden Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx 60.000 Aktienoptionen angeboten und von diesem 60.000 Aktienoptionen angenommen. Eine etwaige Ausübung zugeteilter Aktienoptionen ist nur zulässig, wenn der festgestellte und geprüfte Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2025 oder einem späteren Geschäfts- jahr ein positives EBITDA, bereinigt um Sondereffekte, insbesondere aus Eigenkapital- maßnahmen und Aktienoptionsplänen (einschließlich dem AOP 2021) ausweist (Erfolgsziel