Erstversorgung Musterklauseln
Erstversorgung. 29.00.00.0010 08 Monatspauschale für Stomaar- tikel Kalendermonat nein ja1 ja2 nein3 29.00.00.0020 Monatspauschale für Stomaar- tikel bei Kinderversorgungen
Erstversorgung. 32.04.01.0xxx 32.09.01.0xxx 08 Fremdkraftbetriebene Knie- bzw. Schulterbewegungsschiene Erstversorgung (bis 4 Wochen) ja ja ja
Erstversorgung. Die Erstversorgung (Hilfsmittelkennzeichen 08) beginnt mit der Übergabe der Hilfsmittel an den Versicherten, jedoch frühestens mit Verordnungsdatum. Voraussetzung ist die Vorlage einer ärztlichen Verordnung, bzw. bei Kranken- hausentlassung einer entsprechenden ärztlichen Verordnung durch das Kran- kenhaus. Sofern der Versicherte während eines stationären Aufenthaltes an das Hilfsmittel adaptiert wird, gilt das Datum der Entlassung als Beginn der Versorgung, jedoch frühestens das Verordnungsdatum.
Erstversorgung. Der Lieferant wird i.d.R. vom Krankenhaus mit der Vorbereitung der Heimbeatmung beauf- tragt. Hierzu liefert er das notwendige Beatmungsgerät immer in das Krankenhaus. Im Kran- kenhaus wird der Versicherte auf das Gerät eingestellt. Kommt es nach der Bewilligung durch die AOK nicht zur häuslichen Versorgung (z. B. Tod des Verscherten im Krankenhaus), erhält der Lieferant eine Aufwandspauschale (vgl. Anlage 3 c). Erhält der Lieferant nach Kostenvoranschlagserstellung keine Genehmigung durch die AOK und wurde der Versicherte mit dem Beatmungsgerät entlassen, kann der Lieferant eine Miet- zahlung für die tatsächlichen Einsatztage zu Hause von der AOK verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet, präventiv zur Problemvermeidung und Vermeidung von Not- diensteinsätzen bei über Tracheostoma beatmeten Versicherten zweimal in sechs Monaten unaufgefordert Hausbesuche zur Therapiebegleitung durchzuführen. Diese Besuche sind vom Lieferanten mittels der Besuchsdokumentation (Anlage 14; wird auch in abgeänderter Form akzeptiert, wenn die Inhalte mindestens dieser Anlage entsprechen) zu protokollieren. Bei diesen Hausbesuchen wird der Therapiestatus (Beatmungsparameter, bestehende Prob- leme, Gerätezustand, Zubehörbevorratung usw.) ermittelt und die Dokumentation der AOK auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Für diese Besuche erhält der Lieferant je Besuch 120,00 € vergütet. Die Hausbesuche sind über den Vorgang „Hausbesuch“ im MIP-System zu dokumentieren.
Erstversorgung. Die Erstversorgung beginnt mit der Übergabe der Hilfsmittel an den Versicherten. Die Erst- versorgung umfasst einen Versorgungszeitraum von 12 Monaten. Die Erstversorgung setzt sich zusammen aus zwei Versorgungs-Kits (1x „Starter-Kit“ und 3x „Sensoren-Kit“) und umfasst auch alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Kits haben die folgenden Komponenten: „Starter-Kit“ (21.34.01.0) 1x BLU G5 Empfänger mit vorinstallierter App1 10x Glucoject Lanzetten Plus 33G 2x Transmitter 1x Bedienungsanleitung METER 1x Transmitter Ladestation 1x Bedienungsanleitung Lanzetten 1x Applikator 1x Datenkabel 1x Ladekabel 1x Tasche für CGM-Zubehör 1x BLZ-Gerät GlucoMen Day METER mg/dl oder. 1x Tasche für BLZ-Gerät u. Zubehör mmol/l 1x 2 Batterien
