EXISTENZGRÜNDER Musterklauseln
EXISTENZGRÜNDER. Die §§ 491–511 gelten gemäß § 512 Hs. 1 auch für Existenzgründer. Um ein Existenz- 21 gründungsdarlehen handelt es sich auch, wenn der Verbraucher zwar bereits ein ge- werbliches Unternehmen betreibt, die Darlehensmittel aber zum Aufbau einer neuen beruflichen Tätigkeit bestimmt sind, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht in Zusam- menhang steht.24 Allerdings finden die §§ 491–511 gemäß § 512 Hs. 2 keine Anwendung, wenn der Net- todarlehensbetrag oder der Barzahlungspreis ▇▇.▇▇▇ € übersteigt. ▇▇▇.▇▇▇ €. Da das Darlehen nicht für eine bereits ausgeübte Tätigkeit bestimmt ist, handelt es sich um ein Existenzgründungsdarlehen. Nach § 512 Hs. 2 sind die §§ 491 ff. aber nicht anwendbar, wenn der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis über ▇▇.▇▇▇ € liegt. Wird ein Betrag von über ▇▇.▇▇▇ € für ein einheitliches Geschäft bewilligt, aber in klei- nere Darlehensverträge oder Finanzierungshilfen aufgeteilt, liegt eine Umgehung i.S.v. § 511 S. 2 vor und die Beträge werden zusammengerechnet.25
EXISTENZGRÜNDER. AVERBIS: Sprachtechnologien für medizinische Datenbanken Von der Doktorarbeit in die Selbstständigkeit Freiburg. Mit der Alterung der Gesellschaft steigt das Interesse an Gesundheit und Medizin. PERSONALIEN ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Kippenheim
