Facility Management Musterklauseln

Facility Management. Soweit die Mitversicherung von Leistungen aus dem Bereich „Facility Management“ vereinbart ist, gilt zusätzlich: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Bereich „Facility Management“ (Entwickeln und Betreuen von Immobilien). Nicht versichert ist die Haftpflicht aus dem Ausbleiben oder Nichterreichen eines wirtschaftlichen Erfolges.
Facility Management. Im Rahmen des Facility Management bzw. der Facility Services werden folgende Schwerpunkte ÖAW-weit umgesetzt:  Optimierung des Energiemanagements und Verbesserung der Energieeffizienz  Verbesserung des Entsorgungsmanagements zwecks Minimierung des Abfalls  Ökologische Reinigung  Nachhaltige Beschaffung, nach Möglichkeit im zentralen Einkauf 2018 ff. Fachgespräch „Verwaltung“ Im Sinne einer ressorteinheitlichen Governance-Struktur wird die sinngemäße Anwendung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten an Universitäten (Uni-ImmoV) für die zukünftige Umsetzung von Immobilienprojekten, die gemeinsam mit Universitäten erfolgen, angestrebt. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2018–2020 werden folgende Vereinbarungen getroffen: Angestrebt wird die vollständige Umsetzung der in der folgenden Tabelle aufgelisteten Immobilienprojekte (all-inclusive). Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit eigenständig durch die ÖAW, welche im Rahmen der Begleitgespräche einen Bericht über die Umsetzung der Projekte an das BMWFW erstatten wird. Sollte die Umsetzung aus planungs- oder baubetrieblichen Gründen nicht in dieser LV-Periode abgeschlossen werden können, so sind die entsprechenden Finanzmittel entsprechend bilanztechnisch abzugrenzen. Ein ergänzender Finanzbetrag des Bundes in der übernächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2021–2023 ist gesondert zu verhandeln.
Facility Management. Verwaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Wertsteigernde Instandhaltungsarbeiten am Gebäude werden durch den ESO EB getragen. Die Organisation sowie Planung dieser Instandhaltungsarbeiten werden durch die ESO SV organisiert und überwacht.
Facility Management. 37. Förderprogramme wie Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt (SIWA), Zukunft im Stadtteil (ZIS), Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP), Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP), investive Bundesprogramme und Soziale Stadt werden in größtmöglichem Ausmaß in Anspruch genommen. 38. Es besteht in der Zählgemeinschaft Einvernehmen darüber, dass zur qualifizierten Wahrnehmung der nichtdelegierbaren Bauherrenaufgaben steigende Bauvolumina mit einer entsprechenden Personalverstärkung korrespondieren müssen. 39. Die Möglichkeit der räumlichen Verlagerung der Bezirkskasse in den Neubau des Rathauses ist zu prüfen. 40. Für die Erhöhung des Personalbestands im Bezirksamt ist auch räumliche Vorsorge zu treffen. 41. Der Barrierefreiheit der bezirklichen Dienststellen wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. 42. Die Energieeffizienz der bezirklichen Gebäude soll verbessert werden. Für die Begrünung von Fassaden und Dächern sollen Fördergelder eingeworben werden. Der Fuhrpark des Bezirksamtes soll nach Möglichkeit stärker auf energieeffizientere Fahrzeuge umgestellt werden.
Facility Management. Der Hotel- und Betriebsdienstleister/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin übernimmt vielfältige Aufga- ben im Rahmen der Planung und Durchführung des Facility-Managements, um einen reibungslosen Un- ternehmensbetrieb sicherzustellen. Er/Sie überprüft betriebliche Wohn- und Funktionsbereiche auf Voll- ständigkeit, Beschädigungen und Mängel und ergreift im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen. Darüber hinaus gewährleistet der Betriebsdienstleistungsfachmann/die Betriebsdienstleistungsfachfrau ein effizi- entes Reinigungs- und Hygienemanagement. Er/Sie stellt etwaige Gefahren für Sicherheit und Gesundheit fest und setzt die erforderlichen Maßnahmen, um diese zu beseitigen. Der Hotel- und Betriebsdienstleis- ter/Die Hotel- und Betriebsdienstleisterin erstellt Personaleinsatzpläne bzw. Personaldienstpläne sowie konzipiert und organisiert Personalschulungen und führt diese durch.
Facility Management. Die Arbeitsplanung der Baumaßnahmen muss weiterhin spätestens bis zur jeweiligen Februar- Sitzung der BVV vorgelegt werden. Der bisherige Beschluss gilt fort. • Wir setzen uns dafür ein, dass die bauliche Unterhaltung für die nicht-schulischen Gebäude den Schulgebäuden in der Kalkulation gleichgestellt werden. • Es bedarf einer optimierten Umsetzung der Betreiber:innenverantwortung zur Kontrolle und Wartung baulicher und technischer Anlagen und eines Kleinreparaturmanagements zur Verhütung großer Folgeschäden aufgrund kleiner Ursachen. • Die bezirklichen Gebäude werden schrittweise barrierefrei. Dafür sind konsequent in jeder Arbeitsplanung die entsprechenden Maßnahmen darzustellen und vorab mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu besprechen. • Die energetische Ertüchtigung wird unter Nutzung von Landes- und Bundesprogrammen (BEG) vorangetrieben werden. Der jährliche Energiebericht wird fortgeschrieben. Der Energiebericht soll zudem einen Maßnahmenplan zur Einsparung von Energie und CO2-Emmissionen enthalten, der eine jährliche Soll-Ist-Darstellung umfasst. • Der Bau von Solaranlagen auf bezirkseigenen Liegenschaften wird vorangebracht. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit den Berliner Stadtwerken intensiviert und effizienter gestaltet. Sämtliche Gewinne und Verluste des Betriebs von PV-Anlagen auf bezirkseigenen Gebäuden werden zentralisiert. Die SE FM übernimmt die alleinige Zuständigkeit für alle Solaranlagen. Für das Rathaus Schöneberg werden die bereits durchgeführten Beratungen mit den Denkmalschutzbehörden fortgesetzt, um eine PV-Anlage auf den in Südlage gelegenen Dachflächen und auf der hinteren Dachfläche des Rathauses Schöneberg zu ermöglichen. • Die Schulbauoffensive muss durch FM fachlich und personell abgesichert werden. Das betrifft neben dem Hochbau auch die Fragen von Grundstücksakquise und Vermessung. • Die Schulen müssen schnell saniert, ausgebaut, barrierefrei umgebaut und bei vorliegendem Bedarf neu gebaut werden. Wir setzen uns für eine Prioritätenliste ein, die eine realistisch umsetzbare Anzahl von Baumaßnahmen in Schulen den Vorrang bei der baulichen Umsetzung einräumt. Hierbei ist dem Schulbau Priorität einzuräumen. • In den kommenden Jahren wird der Bedarf für Grundschulplätze weiterwachsen. Wir werden auf diesen Bedarf zügig reagieren, bestehende Standorte ausbauen und die Voraussetzungen schaffen, erforderliche neue Schulstandorte zu bauen. • Für die schrittweise Rekommunalisierung der Schulreinigung müssen vier wese...
Facility Management. Unterhalt, Reinigung der Anlagen durch betriebseigenes Personal.
Facility Management. Der Facility-Management-Vertrag umfasst im Wesentlichen fol- gende Leistungen: - Betreiben und Inspektion der technischen Anlagen - Hauswartleistungen - Winterdienste - Störungsmanagement Die Vergütung beläuft sich auf 57.491,98 Euro netto p. a. Der Ver- trag hat zunächst eine Laufzeit von zwölf Monaten. Sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Ver- tragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate.
Facility Management. Wir wollen auch weiterhin mit Hochdruck an der Instandsetzung und Erweiterung unserer Schulgebäude arbeiten, dazu gehört auch eine gute digitale Ausstattung, z. B. Breitband- Internetverbindungen, W-LAN, ausreichende Geräte, Smartboards usw. Wir wollen die verstärkte Schulreinigung beibehalten. Gegenüber dem Land Berlin setzen wir uns weiterhin für eine Rekommunalisierung der Schulreinigung ein. In allen Dienstgebäuden soll eine WLAN-Nutzung für die Besucher*innen und Beschäftigten ermöglicht werden. Ein Konzept für mobiles Arbeiten wird entwickelt. Sukzessive werden mobile Arbeitsplätze mit Dockingstations zum stationären Arbeiten ausgerüstet, gerade auch um die Möglichkeiten der E-Akte zu nutzen. Im Rahmen der baulichen Unterhaltung bezirklicher Gebäude wird der im Bezirksamt schon beschlossene revolvierende Fonds zur Finanzierung von Maßnahmen zur Erreichung von Klimaneutralität umgesetzt und zusätzlich jährlich ein im Bezirksamt zu beschließender Betrag für Maßnahmen eingesetzt, die unabhängig von sonstigen Unterhaltungsmaßnahmen ausschließlich dem Klimaschutz dienen. Die Arbeitsplanung der Unterhaltungsbaumaßnahmen wird weiterhin spätestens bis zur jeweiligen Februar-Sitzung der BVV vorgelegt werden. Der jährliche Energiebericht wird fortgeschrieben. Der Energiebericht soll zudem einen Maßnahmenplan zur Einsparung von Energie und CO2-Emissionen enthalten, der eine jährliche Soll-Ist-Darstellung umfasst. Durch eine Organisationsuntersuchung werden wir den Personalbedarf im Facility Management ermitteln.
Facility Management. 15.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Verstöße aus dem technischen Facility Management, sofern es sich hierbei um Architekten-/ Ingenieurleistungen handelt und die versicherte Tätigkeit im Versicherungsschein nicht beschränkt ist (z. B. Sachverständiger / Gutachter, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt). In diesem Fall kann eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragt werden. 15.2 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus dem Ausbleiben oder Nichterreichen eines wirtschaftlichen Erfolges. Das gilt insbesondere auch für Zusagen oder Garantien zum wirtschaftlichen Erfolg.