Mitversicherte Risiken Musterklauseln

Mitversicherte Risiken. H.4.1 Mitversichert ist bei privaten Haftpflichtrisiken - abweichend von Ziffer H.1 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der in der Beschreibung der versicherten Risiken angegebenen Anlagen (Kleingebinde) zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe im Umfang von Ziffer H.1 bis H.3 und nachstehender Erläuterungen.
Mitversicherte Risiken. 5.4.1 Mitversichert ist - abweichend von 8.1 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Anlagen aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 205 l/kg Inhalt soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 1.000 l/kg nicht übersteigt und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe im Umfang von 8.1 - 8.3 sowie nachstehender Erläuterungen. Kein Versicherungsschutz - auch nicht über 3.1.2 AHB - besteht für Anlagen, die über die Begrenzung des Fassungsvermögens je Einzelgebinde bzw. der Gesamtmenge hinausgehen.
Mitversicherte Risiken. Produkthaftpflichtrisiko: Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse oder erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht werden Personen-, Sach- und daraus entstandene weitere Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Neu gegründete oder mehrheitlich erworbene Gesellschaften im Inland Beauftragung von Subunternehmern (Berechnet sich der Beitrag nach der Anzahl der Personen oder der Lohn- und Gehaltssumme, ist ein Zuschlag erforderlich, wenn der Jahresauftragswert der Subunternehmerleistungen 10 % des Gesamtumsatzes des Versicherungsnehmers übersteigt.) Betriebsgrundstücke, auch wenn diese teilweise an Dritte vermietet werden (ohne Begrenzung des Mietwertes) Bauherrenhaftpflicht bzgl. Betriebsgrundstücken (ohne Begrenzung der Bausumme) Photovoltaik- / Solarthermische Anlagen auf Betriebs-Grundstücken/-gebäuden inkl. Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens /Netzbetreibers (nicht versichert ist die Abgabe von Energie an Tarifkunden/Endverbraucher) nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge (auch Arbeitsmaschinen und Stapler) versicherungspflichtige selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler auf Betriebsgrundstücken und Baustellen (AKB-Deckung) vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Verkaufs- und Lieferbedingungen Verlängerung von gesetzlichen Gewährleistungsfristen auf maximal 5 Jahre und 6 Monate Untersuchungs- und Rügepflicht Auslandsschäden – Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen, Märkten: Weltdeckung – indirekter Export: Weltdeckung (außer bekannter indirekter Export in die USA, US-Territorien oder Kanada) – direkter Export: Weltdeckung (außer Export in die USA, US-Territorien oder Kanada) – Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (auch Inspektion und Kundendienst) oder sonstige Leistungen: Weltdeckung (außer USA, US-Territorien oder Kanada) Arbeitnehmerüberlassung Teilnahme an Arbeits- oder Liefergemeinschaften Nachhaftung bis zu 5 Jahren (in Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit)
Mitversicherte Risiken. A.2.1 Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist - falls besonders vereinbart (siehe Wagnisbeschreibung) - die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Reitbeteiligten. Reitbeteiligungen sind auf gewisse Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die regelmäßige Benutzung des versicherten Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten. Die Reitbeteiligten müssen in der Police namentlich benannt werden. Eingeschlossen sind abweichend von Ziffer 4.2.2.7 HPB - bei Verwendung des Reittieres zu unentgeltlichem Verleih an fremde Reittiernutzer - (siehe Wagnisbeschreibung) Haftpflichtansprüche der Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer sofern die vorstehenden Voraussetzungen vorliegen. Insoweit gilt Ziffer G.3.2 gestrichen.
Mitversicherte Risiken. 8. Nachbarrechtliche Ansprüche (§ 906 BGB analog, § 1004 BGB, § 14 BImSchG)
Mitversicherte Risiken. Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die in Nr. 1 genannten Immobilien auch auf die gesetzliche Haftpflicht
Mitversicherte Risiken. A4-13.3 Ausscheiden aus dem Dienst
Mitversicherte Risiken. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaub- ten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition zu dienstlichen Zwecken. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen die Personen, die bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder anderen Rechtsvorschriften abweichen.