Fallbesprechungen Musterklauseln
Fallbesprechungen. Im Rahmen von Fallbesprechungen soll auf der Grundlage der individuellen Bedürfnisse auf medizinisch-pflegerische Abläufe mit Blick auf die letzte Lebensphase und während des Ster- 4 Dies schließt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung ein. beprozesses eingegangen, mögliche gesundheitliche Krisen- und Notfallsituationen erörtert und gemeinsam geeignete Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt und vorbereitet werden. In die Fallbesprechung sind die Leistungsberechtigte/der Leistungsberechtigte, die Beraterin/der Berater und die be- handelnde Ärztin/der behandelnde Arzt (Hausarzt, SAPV-Arzt oder sonstige Vertragsärzte) einzubeziehen. Sofern eine gesetzliche Vertreterin/ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist oder eine rechtliche Betreuerin/ein rechtlicher Betreuer für den Aufgabenkreis der Gesund- heitsfürsorge bestellt ist, ist diese/dieser in den Gesprächsprozess einzubeziehen. Auf Wunsch oder mit Zustimmung können auch Angehörige, ggf. Betreuer oder Bevollmächtigte oder andere Vertrauenspersonen beteiligt werden.
