Fester Zinssatz Musterklauseln

Fester Zinssatz. Bei der Porsche Bank erhalten Sie bis zu fünf Jahre fixe Zinsen für Ihre Finanzierung.
Fester Zinssatz. Die Schuldverschreibung wird bezogen auf den valutierenden Gesamtnennbetrag mit 4% p.a. fest verzinst. Die Höhe der Zinszahlungen wird zum Ablauf des Zinslaufes von der Anleiheschuldnerin berechnet.
Fester Zinssatz. Ein fester Zinssatz ist ein Zinssatz, der sich während der gesamten oder eines Teils der Laufzeit des Darlehens nicht ändert. Das bedeutet, dass der Zinssatz völlig unabhängig von Marktschwankungen ist und dem Darlehensnehmer einen Schutz gegen jegliche Zinserhöhung während des Zeitraums bietet, für den der Zinssatz festgelegt ist. Auf diese Weise ist dem Darlehensnehmer die Höhe der Raten, die sich aus dem Anteil der zu zahlenden Zinsen und dem des zurückzuzahlenden Kapitals zusammensetzt, während der Laufzeit des vereinbarten Zinssatzes von Anfang an jederzeit bekannt.
Fester Zinssatz. Im Rahmen eines Darlehens mit einem festen Zinssatz ist eine vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung des Darlehens für den Verbraucher mit der Zahlung einer Gebühr verbunden. Je nach Entwicklung der Märkte ist die Bank im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung dem Risiko ausgesetzt, den ursprünglichen gewährten Darlehensbetrag nicht für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und zum gleichen Zinssatz wieder verwenden zu können. Deshalb steht der Bank eine angemessene und objektive Entschädigung zu: die der Bank möglicherweise entstehenden Kosten werden dem Verbraucher im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung als Gebühr berechnet. Die Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung berechnet sich wie folgt: - Summe der Zinsen, die der Kreditgeber bis zum Ende des Darlehens erhalten hätte, abzüglich der Summe der Zinsen aus der Wiederanlage des Restschuldbetrags zum Zeitpunkt der Rückzahlung während der restlichen Dauer des Zinsberechnungszeitraums mit festem Zinssatz des Darlehens zum Marktzins für eine entsprechende Summe und Laufzeit. Wenn das Ergebnis negativ ist, schulden weder der Kreditnehmer der Bank noch die Bank dem Kreditnehmer eine Entschädigung. Bei einem festverzinslichen Darlehen entspricht der Zinsberechnungszeitrum dem Endfälligkeitsdatum des Kredits. Eine teilweise Rückzahlung ist zu gleichen Bedingungen und gegen eine Gebühr zulässig, die proportional auf den vorzeitig zurückgezahlten Betrag berechnet wird. Wenn das Immobiliendarlehen für den Erwerb einer Unterkunft abgeschlossen wurde, die dem Kreditnehmer mindestens zwei Jahre ununterbrochen als Hauptwohnsitz gedient hat, darf die fällige Gebühr bei jeder vorzeitigen Rückzahlung jedoch keinesfalls höher als die Zinssumme sein, die für den zurückgezahlten Betrag im Laufe von sechs Monaten fällig gewesen wäre, berechnet anhand des jeweils am Tag der vorzeitigen Rückzahlung gemäß dem Darlehensvertrag gültigen Zinssatz. Gemäß dem geltenden Recht gilt diese Beschränkung nicht auf den Anteil der kumulierten Summe vorzeitiger Rückzahlungen, der über 450.000 EUR hinausgeht. Dabei muss der Verbraucher die entsprechende Dokumentation zum Nachweis seines Rechts auf Inanspruchnahme der Beschränkung vorlegen. Jede teilweise oder vollständige vorzeitige Rückzahlung bedarf einer Vorabankündigung unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen. Am Ende jedes Zinsberechnungszeitraums (fest oder variabel) ist die vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung ohne Gebühr zulässig. Während eines Zinsberechnungsze...

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  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Inländerbehandlung Die Vertragsparteien gewähren einander die Inländerbehandlung gemäss Artikel III GATT 1994, einschliesslich der Erläuterungen zur Auslegung dieses Artikels, der hiermit zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Nutzungssperre 5.1. Trade Republic ist berechtigt, den Zugang zum Depot ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Online-Brokerage und/oder der personalisierten Sicherheitsmerkmale dies rechtfertigen. 5.2. Eine Berechtigung zur Sperre besteht insbesondere, wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung der Sicherheitsmerkmale besteht oder dies zu befürchten ist. Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale besteht insbesondere dann, wenn es zu wiederholten Fehlversuchen der Anmeldung in der Applikation kommt, die Prüfung im Rahmen des Zugriffs- und Authentifizierungsverfahrens wiederholt nicht positiv ausfällt oder die Applikation meldet, dass sie nicht auf einem vom Hersteller erlaubten Betriebssystem (z.B. durch Jailbreak) läuft. 5.3. Trade Republic darf eine Sperre auch dann veranlassen, wenn Trade Republic zur Kündigung des Rahmenvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Kopplungsklausel Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung der Parteien jederzeit entweder als Datenexporteur oder als Datenimporteur beitreten, indem sie die Anlage ausfüllt und Anhang I.A unterzeichnet.

  • Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.