Fremdeinrichtungen. (1) Diese Serviceleistungen umfassen ausschließlich Produkte/Services, die vom Kunden bei telegra beauftragt sind. Nicht erfasst sind Fremdeinrichtungen (z. B. Internetanbindung), die außerhalb des Leistungsbereichs von telegra liegen oder nicht zum beauftragten Produkt/Service gehören. Störungen in Netzen anderer Netzbetreiber sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Vertrages.