Gegenstand der Garantien Musterklauseln
Gegenstand der Garantien. Die Garantie wird den Versicherten gewährt in ihrer Eigenschaft als Jäger-Schütze, Eigentümer oder Mieter eines Jagdreviers, Leiter oder Veranstalter von Jagdpartien und/oder Arbeitgeber von Jagdaufsehern, gemäss den Bestimmungen der besonderen Vertragsbedingungen. Der Versicherungsnehmer muss im Besitz eines gültigen Jagdwaffenscheins oder einer gültigen Jagdlizenz sein, ausgestellt von der zuständigen Behörde in Belgien oder in seinem Herkunftsland. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der oben stehende Punkt eine absolute Verpflichtung darstellt. Gesetzliche Garantie
Gegenstand der Garantien. Diese Garantie gilt im Falle von Körperschäden aufgrund eines versicherten Unfalls, den eine versicherte Person erleidet und der entweder zu Folgendem führt: ■ in Bezug auf die Basisgarantien: – zu einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit, deren Prozentsatz gleich der Interventionsschwelle ist, die in den Persönlichen Bedingungen des Vertrags beschrieben wird, oder darüber liegt – oder zum Tod. ■ in Bezug auf die optionalen Garantien: – entweder zu Behandlungskosten – oder zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit.
