Genehmigtes Kapital zu allgemeinen Zwecken Musterklauseln

Genehmigtes Kapital zu allgemeinen Zwecken a) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt das Aktienkapital jederzeit bis [·Datum der Generalversammlung, welche das genehmigte Kapital beschliesst, zuzüglich zwei Jahre, einfügen] im Maximalbetrag von CHF [·] durch Ausgabe von höchstens 99,750,000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von CHF [·] je Aktie zu erhöhen.