Gesetzliche Einzelregeln Musterklauseln

Gesetzliche Einzelregeln. Das Gesetz kennt eine Fülle von Einzelbestimmungen, die für den Inhalt der Leistungspflicht wichtig sind. Oft sind diese Regeln auf bestimmte Vertragsarten bezogen. Sie betreffen etwa die Frage, ob der Schuldner in Person leisten muss (§§ 267, 278, 613, 664 BGB) und der Gläubiger eine Gegenleistung erbringen muss (§ 689 BGB), die Höhe der Gegenleistung (§§ 612 Abs. 1, 632 BGB, 309 Nr. 1 BGB), vertragliche Nebenpflichten oder Kostentragungspflichten (§ 448 BGB) und Verzinsungspflichten.