Gewährleistung und Haftung von SCHUNCK Musterklauseln
Gewährleistung und Haftung von SCHUNCK. Die SCHUNCK GROUP macht darauf auf- merksam, dass es nach dem Stand der Tech- nik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombina- tionen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich benutzbar ist. Die SCHUNCK GROUP weist insbesonde- re darauf hin, dass die ausgelieferte Software nur im Zusammenhang mit der von der SCHUNCK GROUP beschriebenen Sys- temumgebung (Hardware, Betriebssysteme, Datenbanken etc.) in der von der SCHUNCK GROUP konkret genannten Version freigege- ben ist. Soweit ein Einsatz außerhalb dieser Empfehlungen erfolgt und es zu Fehlern kommt, welche bei Einsatz innerhalb der emp- fohlenen Systemumgebung nicht auftreten, ist die SCHUNCK GROUP weder verpflichtet, diese Fehler zu beseitigen, noch entspre- chenden Support anzubieten noch für hieraus resultierende Schäden zu haften. Die SCHUNCK GROUP weist darauf hin, dass bei der Benutzung von MYSCHUNCK eventu- ell Dateien in das Windows- Programmverzeichnis installiert werden und SCHUNCK nicht dafür haftet , dass diese mit sämtlichen vom Vertragspartner eingesetzten sonstigen Programmen harmonieren. Die SCHUNCK GROUP übernimmt keine Haf- tung dafür, dass die Software ununterbrochen einsatzfähig ist. Eine Haftung wegen Ausfall der Software kann auch deshalb nicht über- nommen werden, weil die Software dem Ver- tragspartner ohne Lizenz- und Wartungsge- bühren zur Verfügung gestellt wird. Die SCHUNCK GROUP übernimmt keine Haf- tung dafür, dass die Software den individuellen Anforderungen des Vertragspartners genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Pro- grammen zusammenarbeitet. Die Verantwor- tung für die richtige Auswahl und Benutzung der verwendeten Hard-/ und Software trägt der Vertragspartner selbst. Darüber hinaus ist der User/Vertragspartner aus eigenem Interesse auch verpflichtet, Da- tensicherungen in üblichen und regelmäßigen Abständen vorzunehmen um ggfs. unabhängig von der Software agieren zu können.. Die SCHUNCK GROUP ist nicht verantwortlich für Schäden, die auf einer mangelhaften oder un- terbliebenen Datensicherung beruhen. Eine nach Ablauf des Lizenvertrages erfolgen- de Datenextraction und Konvertierung in spe- zielle Datenformate wird nicht geschuldet.
