Haftung, anwendbares Recht/Gerichtstand Musterklauseln

Haftung, anwendbares Recht/Gerichtstand. Das BaseCamp haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichtes Verschulden wird nicht gehaftet. Das BaseCamp haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, die es dem Xxxx lediglich vermittelt hat (Pkt. 4 AGB). Sollte der Xxxx zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des BaseCamp nicht zufrieden sein, so hat er dies dem BaseCamp unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Sämtliche Forderungen gegenüber dem BaseCamp verjähren innert 6 Monaten nach Vertragsende, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen. Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtstand gilt das Kantonsgericht Wallis in Sitten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.