Haftung bei Serverausfall Musterklauseln
Haftung bei Serverausfall. Aus technischen Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der Server für einige Stunden, im Extremfall für einige Tage, nicht erreichbar sein. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus einem eventuellen Serverausfall ergeben. Ebenso ist eine Haftung für Schäden, die sich aufgrund höherer Gewalt ergeben, ausgeschlossen. Selbstverständlich wird der Auftragnehmer aus Fairness in solchem Fall die Laufzeit verlängern. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.
