Hardware-Support Musterklauseln

Hardware-Support. SISW bietet für LMS-Hardware drei einzelne Standard-Hardware-Support-Pakete an: (a) das Paket Kalibrierungsservices („Kalibrierung“), (b) das Paket Wartung und Kundendienst („Wartung“) und (c) das Paket Hardware-Reparatur („Reparatur“). Zusammen werden Kalibrierung und Wartung im Folgenden als „Hardware-Support“ bezeichnet. Der Hardware-Support wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses LMS-Vertragszusatzes für jene Kunden erbracht, welche die Support-Pakete für die entsprechende Hardware erworben haben. Der Hardware-Support ist aufgrund dieses Rahmenvertrages gegenwärtig und zukünftig nur insoweit verfügbar, als SISW die Support-Pakete für die Hardware oder Teile der Hardware generell allen SISW-Kunden zur Verfügung stellt.
Hardware-Support. Während der Laufzeit wird der Verkäufer alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um alle obligatorische Hardware-Updates nach den Bedingungen des Servicevertrags zu liefern, sobald diese Materialien für den Vertrieb im Handel erhältlich sind. Ob ein Hardware-Update obligatorisch ist wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen festlegen. Der Verkäufer wird Hardware-Updates so verschieben, dass sie mit präventiven Wartungsbesuchen zusammenfallen. Wenn der Käufer verlangt, dass diese Hardware-Updates zu einem Zeitpunkt oder Datum außerhalb der vorsorglichen Wartungsbesuche stattfinden, kann der Verkäufer dem Käufer alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem für dieses Hardware-Update erfolgten Besuch auferlegen. Die gesamte aktualisierte Hardware und deren
Hardware-Support. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen. Hardwareprodukte müssen in einem guten Betriebszustand sein, soweit von HPE angemessener Weise festgestellt wird, um unter Support genommen zu werden. Die entsprechenden Produkte müssen von Ihnen im jeweils letzten von HPE spezifizierten Konfigurations- und Revisionslevel gehalten werden. • Wiederaufnahme des Supports. Falls Sie es zulassen, dass der Support erlischt, wird HPE Ihnen Zusatzkosten in Rechnung stellen, um den Support wiederaufzunehmen, oder Sie auffordern, bestimmte Hardware- oder Softwareupgrades auszuführen. • Nutzung von Proprietary Service Tools. HPE kann Sie dazu auffordern, bestimmte Hardware- und/oder Softwaresysteme und Netzwerkdiagnostik- und Wartungsprogramme („Proprietary Service Tools“) zu nutzen, ebenso wie bestimmte Diagnosewerkzeuge, die möglicherweise als Teil Ihres Systems in ihr System integriert werden. Proprietary Service Tools sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von HPE und werden bereitgestellt „wie gesehen“. Proprietary Service Tools können sich auf Ihren Systemen oder an Ihren Standorten befinden. Sie dürfen die Proprietary Service Tools lediglich während der Dauer eines gültigen Supportvertrages nutzen und nur soweit es von HPE gestattet ist. Sie dürfen diese nicht verkaufen, übertragen, abtreten, verpfänden, oder auf irgendeine Weise mit Rechten Dritter belasten oder übereignen. Mit der Beendigung des Supports werden Sie die Proprietary Service Tools zurückgeben oder HPE gestatten, diese Proprietary Service Tools zu entfernen. Außerdem werden Sie: 1. HPE ermöglichen, die Proprietary Service Tools auf Ihren Systemen und Netzwerkstandorten zu belassen und HPE dabei zu unterstützen, diese auszuführen; 2. Proprietary Service Tools installieren, inklusive erforderlicher Updates und Patches; 3. das elektronische Datentransfermöglichkeiten nutzen, um HPE über Ereignisse zu informieren, die von der Software identifiziert werden; 4. soweit erforderlich, HPE-spezifische Hardware zur Remote-Anbindung für Systeme mit Ferndiagnosesystemservice beschaffen; und 5. eine Remote-Anbindung durch einen vorschriftsmäßigen Telekommunikationsanschluss bereitstellen. 6. Sie dürfen die Proprietary Service-Tools weder modifizieren, Reverse Engineering vornehmen, zerlegen, entschlüsseln oder dekompilieren noch daraus abgeleitete Werke herstellen. Sollten Sie gesetzlich zu solchen Handlungen berechtigt sein, müssen Sie HPE vorab über solche Änderungen schriftlich informieren.