Hoher Selbsterklärungsgrad und leichte Erlernbarkeit Musterklauseln

Hoher Selbsterklärungsgrad und leichte Erlernbarkeit. Die eingesetzten Programme sollen möglichst wenig EDV-spezifische Anforderungen an die Benutzer stellen. Sie sollten sich in hohem Maße selbst erklären und leicht erlernbar sein.