Häusliche Gemeinschaft Musterklauseln
Häusliche Gemeinschaft a. Die andere Person hat den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt und lebt bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft. In diesem Fall fordern wir unsere Leistung von dieser Person nicht zurück.
Häusliche Gemeinschaft. Abweichend von 3.3 VERSVERM, 3.6 FINANZ, 3.4 FINVERM (sofern vereinbart, siehe Versicherungsschein) besteht Versicherungsschutz auch für Haftpflichtansprüche von Angehörigen sowie von Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn sich der geltend gemachte Haftpflichtanspruch auf ein Produkt bezieht, bei dem der Versicherungsnehmer selbst bezugsberechtigt, Versicherungsnehmer, (mit-) versicherte Person ist oder sonst in irgendeiner Weise wirtschaftlich begünstigt wird.
Häusliche Gemeinschaft. Mitversichert ist der Hausrat des mit dem/der Versicherungsnehmer/in in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partners, sofern beide Partner unverheiratet sind.
Häusliche Gemeinschaft. Häusliche Gemeinschaft besteht, soweit die Personen in einer gemein- samen Wohnung leben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Nicht ausreichend ist es z. B., wenn die Personen zwar "unter einem Dach", aber in getrennten Wohnungen oder Wohnungsbereichen leben. Die Internationale Versicherungskarte wird wegen ihrer Farbe für gewöhnlich "Grüne Karte" genannt und ist Bestandteil eines internati- onalen Systems zum Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes bei Auslandsfahrten. Mit der Internationalen Versicherungskarte ist es innerhalb der Mitgliedsstaaten möglich, mit der Kfz-Haftpflichtver- sicherung des Herkunftslandes in andere Länder einzureisen, ohne an der Grenze eine dem nationalen Recht entsprechende Versicherungs- deckung nachkaufen zu müssen. In den meisten Ländern muss die Internationale Versicherungskarte heute nicht mehr an der Grenze vorgezeigt werden, da das amtliche Kennzeichen als Nachweis genügt (sog. Kennzeichenabkommen). Trotzdem wird bei Auslandsfahrten grundsätzlich das Mitführen einer Internationalen Versicherungskarte empfohlen.
Häusliche Gemeinschaft. 2.7.1 Häusliche Gemeinschaft besteht, wenn mitversicherte Personen in ständiger und dauerhafter häuslicher Gemeinschaft in derselben ge- meinsamen Hauptwohnung mit dem Versicherungsnehmer leben und dort amtlich gemeldet sind.
2.7.2 Häusliche Gemeinschaft besteht nicht oder nicht mehr, wenn eine unter Ziffer I. 2.7.1 genannte Voraussetzung entfällt oder wenn eine mitversicherte Person, dauerhaft und nicht nur vorübergehend, einen eigenen Haushalt mit neuem Lebensmittelpunkt gründet.
