Ihre Teilnahme Musterklauseln

Ihre Teilnahme. Der Kreis der anspruchsberechtigten Patientinnen und Patienten umfasst alle Versicherten der BIG direkt gesund bis (einschließlich) zum 35. Lebensjahr, die eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Anspruch nehmen. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie können die Teilnahmeerklärung bei Ihrem Arzt ausfüllen. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihr Arzt händigt Ihnen eine Kopie der Erklärung aus. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BIG DIREKT GESUND ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ihre Teilnahmeerklärung wird von der BIG DIREKT GESUND geprüft. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BIG DIREKT GESUND) erhalten Sie eine Mitteilung durch die BIG DIREKT GESUND. Sie können Ihre Teilnahme mit einer Frist von 8 Wochen zum Ablauf des auf die vorangegangene Untersuchung folgenden Kalenderjahres kündigen. • mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BIG DIREKT GESUND, • mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V, • mit Ende des Selektivvertrages, • mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Datenverwendung • mit dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen. Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn • der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt • das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist. In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BIG DIREKT GESUND. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch.
Ihre Teilnahme. Teilnehmen können alle KKH-Versicherten. Die Teilnahme an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung und Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung. Ihre Teilnahme beginnt mit der Unterschrift. Damit diese Versorgung ein Erfolg wird, ist es auch an Ihnen, einen Beitrag zu leisten. Das bedeutet grundsätzlich für Sie: • Sie nehmen vereinbarte Termine bei Ihrem Arzt wahr, • Sie halten ärztliche Anweisungen im Rahmen des Therapieplans ein und ändern diese nicht ohne Absprache mit Ihrem Arzt, • Sie teilen Ihm mit, wenn andere Ärzte Ihnen Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen, • Sie nehmen die vom Arzt verordneten Arzneimittel entsprechend des Behandlungsplans ein und suchen bei Unverträglichkeiten/Komplikationen zeitnah einen Arzt auf, • Sie bringen Ihre Patientenmappe zu den Terminen und Untersuchungen mit. Ihre Teilnahme an dieser besonderen Versorgung ist freiwillig und kann von Ihnen innerhalb von zwei Wochen in Textform oder zur Niederschrift bei der KKH ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die KKH.
Ihre Teilnahme. Der Kreis der anspruchsberechtigten Patientinnen und Patienten umfasst alle Versicherten der HEK im Alter von 18 bis 34 Jahren, die eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Anspruch nehmen möchten und die für die Behandlungen nach dem Vertrag geeignet sind. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Ihr Arzt händigt Ihnen eine Kopie der Erklärung aus. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der HEK ohne Angabe von Gründen wider- rufen. Nutzen Sie dieses Widderrufsrecht nicht, sind Sie an diese Xxxx mindestens 12 Monate gebunden. Ihre Teilnahmeerklärung sendet Ihr Arzt an die HEK weiter. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung hin- sichtlich des Bestehens einer Versicherung geprüft. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter Versicherten- status, kein Leistungsanspruch gegenüber der HEK) erhalten Sie eine Mitteilung durch die HEK.
Ihre Teilnahme. Um an dem oben beschriebenen Versorgungsvertrag teilzunehmen, füllen Sie bitte die Teilnah- meerklärung (Seite 8) für niedergelassene Vertragsärzte (Hausärzte und Fachärzte API) aus und senden diese im Original an folgende Anschrift: TEILNAHMEERKLÄRUN(HaGusNärIzEteDunEdRFGacEhäLrzAteSASPlE) NE VERTRAGSÄRZTE Praxisanschrift LANR BSNR Telefon Fax E-Mail Bank IBAN BIC 00000 Xxxxx Tel. 00000 00000 0 Fax 00000 00000 00 E-Mail: xxxxxxxxxxxx@xxxx.xx Deutsche Arzt AG Xx Xxxxxxxxx 000 00000 Xxxxx Tel. 00000 00000 0 Fax 00000 00000 00 E-Mail: xxxxxxxxxxxx@xxxx.xx
Ihre Teilnahme. Der Kreis der anspruchsberechtigten Patientinnen und Patienten umfasst alle Versicherten der HEK im Alter von 18 bis 34 Jahren, die eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Anspruch nehmen möchten und die für die Behandlungen nach dem Vertrag geeignet sind. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung. Ihr Arzt händigt Ihnen eine Kopie der Erklärung aus. Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der HEK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Nutzen Sie dieses Widerrufsrecht nicht, sind Sie an diese Xxxx mindestens 24 Monate gebunden. Ihre Teilnahmeerklärung sendet Ihr Arzt an die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg zur Weiterleitung an die HEK. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung hinsichtlich des Bestehens einer Versicherung bei der HEK geprüft. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.B. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der HEK) erhalten Sie eine Mitteilung durch die HEK. • mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der HEK, • mit Ende dieses Selektivvertrages, • mit dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen. Sie können Ihre Teilnahme mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf des zweiten Teilnahmejahres schriftlich gegenüber der HEK kündigen. Weiteres regelt die Satzung der HEK Eine gesetzliche Regelung (§ 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch.

Related to Ihre Teilnahme

  • Teilnahme Die Teilnahme an diesem Vertrag ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung schriftlich zu beantragen und ist erst mit Erteilung einer Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung möglich. Dem Antrag sind die Nachweise über die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzung gemäß § 3 beizufügen.

  • Teilnahmeerklärung Der koordinierende Vertragsarzt erklärt sich unter Xxxxxx seiner Funktion und entsprechend der Voraussetzungen als koordinierender Vertragsarzt nach § 3 gegenüber der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung gemäß der Anlage 5 zur Teilnahme am Disease-Management-Programm bereit. Wird die Teilnahme des Arztes am DMP durch die Qualifikation eines angestellten Arztes ermöglicht, so muss die Teilnahmeerklärung des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden zugelassenen MVZ neben den administrativen Daten des anstellenden Vertragsarztes bzw. des anstellenden MVZ auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname, Arztnummer) aufführen. Die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes ist entsprechend mit dem in der Anlage 5a beigefügten Formular (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) unverzüglich nachzuweisen. Durch die Anstellung eines neuen qualifizierten Arztes nach erneuter Genehmigung durch die KVH kann die Teilnahme am DMP ohne erneute Teilnahmeerklärung weitergeführt werden.

  • Aufnahme Das Kind: Name, Vorname Geschlecht m w d Geburtsdatum Klasse Ressourcenauslösen- des Gutachten liegt vor ja nein Anschrift wird in dem Schuljahr 2023/2024 mit Wirkung zum (Monat) im Rahmen des geltenden Kooperations- vertrages zwischen Xxxxxx und Schule und der Bestimmungen des Landesrahmenvertrages für GBS an der Schule Sander Straße betreut. Der vom Xxxxxx zu erbringende Betreuungsumfang (Betreuungszeiten, Ferienwochen) bestimmt sich aus der verbindlichen Anmeldung zur Teilnahme an GBS im Schulbüro und der daraus resultierenden, jeweils aktuellen Buchungsmitteilung für den Kooperationspartner, die Teil dieses Vertrages ist.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.

  • Aussetzung der Anteilrücknahme Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Solche außer- gewöhnlichen Umstände liegen etwa vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sonder- vermögens gehandelt wird, außerplanmäßig geschlossen ist, oder wenn die Vermögensgegenstände des Sonder- vermögens nicht bewertet werden können. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst dann zu dem dann gültigen Rücknahmepreis zurückzu- nehmen oder umzutauschen, wenn sie unverzüglich, je- doch unter Wahrung der Interessen aller Anleger, Vermö- gensgegenstände des Sondervermögens veräußert hat. Einer vorübergehenden Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen (siehe hierzu den Abschnitt „Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Sondervermögens). Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekannt- machung im Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft unter xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rück- nahme der Anteile. Außerdem werden die Anleger über ihre depotführenden Stellen per dauerhaftem Datenträger, etwa in Papierform oder elektronischer Form informiert.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks