Information über Änderungen der Beihilfevorschriften, Kündigung Musterklauseln
Information über Änderungen der Beihilfevorschriften, Kündigung. 5.1 Der BR wird die Tarifpartner über Änderungen der Beihilfevorschriften des Freistaats Bayern für Beamte mindestens einmal pro Jahr spätestens bis zum 30.06. des Folgejahres per Einschreiben (Einwurf) informieren.
5.2 Diese Tarifvereinbarung kann von jeder Vertragspartei
5.2.1 mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende oder
5.2.2 aufgrund von Änderungen der Beihilfevorschriften des Freistaats Bayern für Beamte binnen 3 Monaten nach Zugang der Information über Ände- rungen der Beihilfevorschriften gemäß Ziffer 5.1. (es gilt das späteste Zugangsdatum) gekündigt werden.
5.3 Diese Tarifvereinbarung ersetzt die bisherige Regelung für die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen.
