Interne Versetzungen Musterklauseln

Interne Versetzungen. 1 Bevor eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen ausge- sprochen wird, hat der Arbeitgeber dem betroffenen Arbeit- nehmer jede Möglichkeit von Versetzung und Umschulung für einen anderen oder neuen, gleichwertigen Arbeitsplatz im Betrieb anzubieten.
Interne Versetzungen. 1 Bevor eine Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen aus- gesprochen wird, hat der Arbeitgeber dem betroffenen Ar- beitnehmer jede Möglichkeit von Versetzung und Umschu- lung für einen anderen oder neuen, gleichwertigen Arbeits- platz im Betrieb anzubieten.