INTERVENTIONSBEDINGUNGEN Musterklauseln

INTERVENTIONSBEDINGUNGEN. Der Versicherte oder sein Vertreter muss vor dem Ergreifen von Maßnahmen unbedingt vorab Kontakt mit der Assistance-Versicherung aufnehmen. Die Kontaktdaten sind in Kapitel 1.6 WIE WERDEN UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IN ANSPRUCH GENOMMEN und auf der Assistancekarte zu finden. In jedem Fall sind nur die ärztlichen Stellen des Assistance-Versicherung dazu ermächtigt, über die Rückführung, die ▇▇▇▇ der Transportmittel und den Ort des Krankenhausaufenthaltes zu entscheiden. Sie setzen sich gegebenenfalls mit dem vor Ort behandelnden Arzt bzw. Hausarzt in Verbindung. Die Assistance-Versicherung führt die Reservierungen durch und hat das Recht, vom Versicherten die nicht verwendeten Transportscheine zu verlangen. Die Assistance-Versicherung ist nur dazu verpflichtet, die zusätzlichen Kosten zu den Kosten, die der Versicherte normalerweise für seine Rückreise hätte auslegen müssen, zu übernehmen.