Investitionskapital und Insolvenzrisiko. Das erforderliche Investitionskapital zur Realisierung des geplanten Projektes und die Umsetzung des geplanten Geschäftsmodels, muss erst durch die Aufnahme von Investitionskapital gesammelt werden. Dieses erforderliche Investitionskapital soll durch den Verkauf einer digitalen Währung, dem „SKYGATE TOKEN“ erfolgen. Um das geplante Projekt erfolgreich umsetzen zu können, ist es erforderlich, dass SKYGATE von Beginn des Verkaufs von „SKYGATE TOKEN“ (nach Ablauf der Widerrufsfrist) Investitionen aus dem eingesammelten Kapital vornimmt. Es besteht somit das Risiko, dass nicht ausreichend Tokenkäufer geworben werden, so dass nur ein geringeres Investitionskapital als das angestrebte zur Verfügung steht. Da die Gesellschaft jedoch fixe Aufwendungen hat, die nicht in Abhängigkeit vom tatsächlich eingezahlten Investitionskapital stehen, besteht die Gefahr, dass der Gesamtbetrag des für das Projekt zur Verfügung stehenden Kapitals durch solche Fixkosten überproportional geschmälert wird. Die Folge wäre, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist das gesamte Projekt zu realisieren und somit auch nicht in der Lage ist das komplette geplante Geschäftsmodell umzusetzen. Damit wäre SKYGATE von der Wertentwicklung einzelner Unternehmensbereiche abhängig, im ungünstigsten Fall eines einzigen Unternehmensbereiches. Dies ergäbe die Risiken einer nur begrenzten bzw. keiner Streuung. Schließlich ist sogar ein Insolvenzrisiko für SKYGATE in Betracht zu ziehen. Die Gesellschaft hat feste Zahlungsverpflichtungen, die nicht unmittelbar an eingehende Zahlungen aus Tokenverkäufen geknüpft sind, wie zum Beispiel laufende Rechts- und Steuerberatungskosten, Mieten/Betriebskosten, Personalkosten etc.. Mit Rücksicht darauf kann nicht ausgeschlossen werden, dass SKYGATE in Zahlungsunfähigkeit gerät, wenn für laufende Kosten nicht genug Liquidität zur Verfügung steht, etwa auch, wenn ein zu großer Teil des Kapitals durch Investitionen in diverse mit dem Projekt verbundenen Sachwerten gebunden ist. Im Insolvenzfall von SKYGATE nimmt jeder Tokenbesitzer voll am Unternehmerrisiko teil. Ein Totalverlust des vom Tokenkäufer in „SKYGATE TOKEN“ investieren Kapitals ist daher nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus besteht aber keine Nachschusspflicht oder Haftung für die Tokenbesitzer. Festzuhalten ist, dass SKYGATE das durch den Verkauf der SKYGATE TOKEN eingesammelte Kapital zum Teil in werthaltige Sachwerte investiert, wodurch das Risiko eines Totalverlustes zwar nicht ausgeschlossen ist, jedo...