Kaufpreisbilanz Musterklauseln

Kaufpreisbilanz. Die Kaufpreisbilanz weist Aktiva und Passiva von Z zu den ertragsteuerlichen Buch- werten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung unter Wahrung der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit (ggf.: sowie den Wert des immate- riellen Vermögensgegenstands Versicherungsbestand, der von einem sachverständigen Wirtschaftsprüfer zu ermitteln ist,) aus, soweit nicht in Anlage 1 andere Werte angegeben sind, sowie zzgl. eines Pauschalbetrages von […] (in Worten […]). Veränderungen auf Grund späterer steuerlicher Außenprüfungen oder aus anderen Gründen bleiben außer Betracht; § 7 und § 8 bleiben unberührt.