Klärung von Rechten Sonstiger Dritter Musterklauseln

Klärung von Rechten Sonstiger Dritter. Dem Nutzer alleine obliegt die Klärung der Rechte Sonstiger Dritter (vgl. Ziffer 3.2). Der Nutzer trägt sämtliche etwaigen Kosten einer rechtlichen Prüfung und Einholung der Rechte Sonstiger Dritter für die von ihm beabsichtigten Nutzungen und Verwertungen des Ma- terials.