KONTROLLIERTES GEPÄCK Musterklauseln
KONTROLLIERTES GEPÄCK. 8.6.1. Sobald Sie uns Ihr Gepäck geliefert haben, das Sie einchecken möchten, werden wir es verwahren und für jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks ein Gepäckidentifikationsetikett ausstellen.
8.6.2. Auf dem aufgegebenen Gepäck muss Ihr Name oder ein anderer persönlicher Ausweis angebracht sein.
8.6.3. Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit in demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, wir entscheiden uns aus Sicherheits- oder Betriebsgründen für die Beförderung auf einem alternativen Flug. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem späteren Flug befördert wird, werden wir es Ihnen nach Möglichkeit liefern, es sei denn, ein geltendes Gesetz schreibt vor, dass Sie bei der Zollabfertigung anwesend sein müssen.
