Krankenkassen Musterklauseln
Krankenkassen. Die nachfolgend aufgeführten Verträge sind ausführlich mit allen dazugehörenden GOP in den „Hessenspezifischen Gebührenordnungspositionen“ beschrieben. ▪ Vertrag AOK Hessen: Anlage 5 zum Gesamtvertrag – Bereitschaftspauschale Hospizbetreuung ▪ Verträge nach § 73 a-c SGB V • AOK: Vertrag für erweiterte Früherkennungsuntersuchungen • AOK: Vertrag Psychiatrische Versorgung in Altenheimen • BIG direkt gesund: konsequentes Infektionsscreening in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) • BKK: ADHS / ADS / SSV Versorgung • VIACTIV Krankenkasse: Ärzte-Netz Rhein-Main • Techniker, BARMER, BKK Herkules, Bosch BKK: Hautkrebsvorsorge-Verfahren ▪ Verträge nach § 137 f-g SGB V • Disease-Management-Programme: ⮚ DMP – Asthma bronchiale ⮚ DMP – Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) ⮚ DMP – Diabetes mellitus Typ I ⮚ DMP – Diabetes mellitus Typ II ⮚ DMP – Koronare Herzkrankheit ▪ Verträge § 140 a-h SGB VVerträge auf Grundlage des § 140a SGB V für Projekte, die vom Innovations- fonds gefördert werden • AOK Hessen: „Priomed“ zur Prävention von Frühgeburten • BKK: „Gesund schwanger“ • BKK VAG-Vertragsarbeitsgemeinschaft Hessen: „Hallo Baby“ • BKK VAG-Vertragsarbeitsgemeinschaft Hessen: „Hautkrebsvorsorge U35“ • BKK: Homöopathievertrag • BIG direkt gesund, „Hautkrebsvorsorge U35“ • Bosch BKK: akutpsychotherapeutische Versorgung • DAK: „Willkommen Baby“ • HEK - Hanseatische Ersatzkasse: „Hautkrebsvorsorge U35“ • IKK classic: Homöopathievertrag • PREMA Vertrag im Rahmen des Innovationsfonds, alle gesetzlichen Krankenkassen • VIACTIV Krankenkasse mit den Modulen: ⮚ Akuter Rückenschmerz ⮚ Vitamin K-Antagonisten (VKA) Therapie ⮚ AMTS-Check ▪ Vereinbarungen Corona-Tests gesonderte Rechnungslegung mit dem • Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Leistungen innerhalb der mGV, aber außerhalb des RLV, der QZV und der freien Leistungen ▪ ÄBD und Notfalldienst-Sämtliche Leistungen im organisierten Notfalldienst ▪ Arztgruppen ohne RLV-Leistungen der Arztgruppen ohne RLV, Ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser oder Institute ▪ Besuche, - Haus- und Heimbesuche - EBM-Kapitel 1.4 GOP 01410, 01413, 01415 ▪ Förderungswürdige Leist. - EBM-Kapitel 91 GOP 99001 - 99008, 99010 – 99016, 99018 – 99030, GOP 99033, 99034, GOP 99036 - 99055 Zuschläge für besonders förderungs- würdige Leistungen GOP 99070 Zuschläge auf die Grundpauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung: ▪ Genetisches Labor - EBM-Kapitel 1.7.5.3 - EBM-Kapitel 11.4.1 GOP 01842 GOP 11301 - 11303 - EBM-Kapitel 11.4.2 GOP 11351, 11352,...
Krankenkassen. Die Forderungen für Prämien und Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenversicherung wären im Konkurs und beim gerichtlichen Nachlassvertrag in der zweiten Klasse privilegiert. Sie werden regelmässig auch aussergerichtlich zu hundert Prozent befriedigt. Da die Privilegierung beim aussergerichtlichen Nachlassvertrag nicht zwingend ist, muss die Gesamtheit der Gläubiger ausdrücklich darauf hingewiesen warden und damiteinverstanden sein.
Krankenkassen. Damit die SCO die Abrechnung im Rahmen der Verträge in der besonderen Versorgung gegenüber den Krankenkassen für die Leistungserbringer durchführen kann, erhalten die Krankenkassen einen eigenen verschlüsselten Zugang zum Sanakey-Portal. Dieser ermöglicht den Austausch von vertraglich bestimmten, zweckgebundenen Abrechnungsdaten. Die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch stellt die mit den Leistungserbringern unter 9.3.1. geschlossene Abrechnungsvereinbarung und der Vertrag der besonderen Versorgung gem. §140 a SGB V dar. Es werden den Krankenkassen nur Daten zur Verfügung gestellt, die dem Zwecke der Abrechnung der Leistungen dienen. Die Krankenkassen verpflichten sich zur Einhaltung der in diesen Datenschutzbestimmungen und in den Nutzungsbedingungen des Sanakey-Portals niedergelegten datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
