Lagerarbeiter Musterklauseln

Lagerarbeiter. Lagerarbeiter sind Arbeitnehmer, die im Gerüstbauer-Handwerk, nicht aber im Gerüstbau eingesetzt werden. Sie werden nicht beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten eingesetzt. Sie transportieren und lagern Gerüst- und andere Baumaterialien. Außerdem haben sie nach der Einarbeitung Gerüstmaterial zu warten und zu reparieren sowie sonstige im Gerüst- bauer-Handwerk üblichen Lagerplatzarbeiten auszuführen. Sie führen diese Tätigkeiten sowohl auf dem Lagerplatz als auch auf den Baustellen aus. Lagerarbeiter haben für die Zeit ihrer ausnahmsweisen Tätigkeit beim Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten Anspruch auf den Lohn des Gerüstbau-Helfers. Im Tarifgebiet Berlin werden als Lagerarbeiter auch Arbeitnehmer eingruppiert, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrags als Platzarbeiter gemäß § 4 Nummer 3.3.7 RTV-Berlin vom 14. Juli 1989 in der Fassung vom 4. ▇▇▇▇ 1998 eingruppiert waren.