Lagerflächen Musterklauseln

Lagerflächen. Lagerflächen innerhalb des Gebäudes sind nicht möglich. Im Bereich der Baustelle sind Lagerflächen nur – siehe Baustelleneinrichtungsplan – vorhanden. Im Bereich von Verkehrswegen, Treppenabgängen/-aufgängen, Aufzügen, Steigeschäch- ten und Rettungswegen dürfen keine Materialien gelagert werden bzw. Maschinen auf- gestellt werden. In Ausnahmefällen ist dies durch die Objektüberwachung bzw. den SiGeKo zu genehmigen.
Lagerflächen. Lagerflächen stehen nur in geringem Umfang zur Verfügung. Die Benützung von Abstellflächen für kurzfristige Zwischenlagerung kann nur mit Zustimmung des genannten Ansprechpartners erfol- gen. Für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung erforderliche Mehraufwendungen aus die- sem Titel sind vom AN in die Einheitspreise einzurechnen. Vor Lagerungen innerhalb der Objekte ist die zulässige Deckenbelastbarkeit beim im Auftrags- schreiben genannten Ansprechpartner der VAMED-KMB zu erfragen und zu beachten. Etwaige Brandlast durch Verpackungen und Ladehilfsmittel für zwischenzulagernde Güter (insbe- sondere Baustoffe, Kabel, Rohre etc.) ist möglichst gering zu halten, etwa durch Verwendung von Metallpaletten, schwer entflammbaren Kabeltrommeln etc. Notwendige Zwischenlagerungen von brennbaren Materialien sind ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit der VAMED-KMB- Leitwarte und dem Brandschutzbeauftragten sowie dem im Auftragsschreiben genannten An- sprechpartner der VAMED-KMB durchzuführen. Güter, die für eine definitive Lagerung bestimmt sind (Ersatz- und Verschleißteile etc.) sind davon nicht betroffen.
Lagerflächen. Lager- und Stellplätze auf Baustellen können vom Auftraggeber, wenn in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt, nicht zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, Flächen für die Baustelleneinrichtung und/oder Materiallagerung zu pachten. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer in den Einheitspreis der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren.
Lagerflächen. Der GP hat, sofern nicht ausdrücklich vertraglich geregelt, der WELTEC die für die Erstellung des Gewerks erforderlichen (Konstruktions-) Flächen bereitzustellen und entsprechende Lagerflächen vorzuhalten, auf denen das Material nach der Anlieferung frostfrei und vor dem Einfluss Dritter (diebstahlsi- cher) sowie gegen Schädlingsbefall geschützt und gesondert vom Material des GP unter Hinweis auf das Eigentum von WELTEC zu lagern. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wird, wenn nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, dem GP zu empfohlen.
Lagerflächen. Lagerflächen auf Baustellen können vom den SW Brühl nicht zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt dem AN überlassen, Flächen für die Baustelleneinrichtung und/oder Materiallagerung anzupachten. Die Kosten sind über die Baustelleneinrichtung oder in den Einheitspreisen einzurechnen.
Lagerflächen. Lager- und Stellplätze auf Baustellen können vom Auftraggeber, wenn in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt, nicht zur Verfügung gestellt werden. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, Flächen für die Baustelleneinrichtung und/oder Materiallagerung zu pachten. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AN in den Einheitspreis der entsprechenden Leistungs- positionen einzukalkulieren. Bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, müssen die gesetzlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) bzw. der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beachtet werden.