Market-Maker-Konten Musterklauseln

Market-Maker-Konten. Geschäftsberichtigungen (Trade Adjustments), welche die Zuordnung eines Geschäfts von Market-Maker-Konten auf Kunden- oder Eigenkonten ändern (Trade Transfer), sowie Positionsübertragungen zwischen den Konten (Position Transfer) sind nur zur korrekten Erfassung der Geschäfte auf den Market-Maker-Konten nach Maßgabe der Ziffer 1.3.5 Absatz 5 zulässig.