Maße / Abrechnung Musterklauseln
Maße / Abrechnung. Die dem LV zugrundeliegenden Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind nach örtlichem Aufmaß abzurechnen. Alle Maße sind vor Ort am Bau zu überprüfen. Die Maßgenauigkeit zwischen den einzelnen zu erstellenden Bauteilen sowie den vorhandenen Bauteilen liegt in der Verantwortung des AN. Abweichung der vorgefunden Maße zu denen der übergebenen Planunterlagen sind unverzüglich und schriftlich der Bauleitung mitzuteilen. Die Abrechnung erfolgt – soweit in den Positionen nicht anders vermerkt – nach Plan; eine Aufmaß- und Abrechnungszeichnung ist vom AN ohne gesonderte Vergütung zu erstellen. Sind als Vergütung für Baustelleneinrichtung, Baustellenräumung und andere Leistungen Pauschalpreise vereinbart, werden bei Abschlagszahlungen nur die dem Stand dieser Leistungen entsprechenden Teilbeträge gemäß Bauzeitenplan berücksichtigt.
