Maße und Gewichte Musterklauseln

Maße und Gewichte. Volumen- und Mindestgewichte werden individuell vereinbart. Maß- und Gewichtsbegrenzungen für Stückgutsendungen: − Maximum-Maße eines Packstückes: 2,40 m x 1,80 m x 2,30 x (B x L x H) − Maximum-Gewicht pro Packstück: 1.500 kg wirkliches Gewicht Bei Transporten, bei denen eine Hebebühne erforderlich sein sollte, gelten folgende abweichende Begrenzungen: − Maximum-Maße eines Packstückes: 2,40 m x 1,20 m x 2,30 m (B x L x H) − Maximales Gewicht pro Packstück: 1.000kg wirkliches Gewicht 1 Eine Auftragserteilung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen DB Schenker-Geschäftsstelle möglich. Die Abmessungen sind inklusive des jeweiligen Lademittels zu verstehen. Es gilt generell eine maximale Gewichtsbegrenzung von 2.500 kg frachtpflichtiges Gewicht. Darüber hinausgehende Abmessungen und Gewichte müssen separat vereinbart werden.1
Maße und Gewichte. Bei Drahtseilen gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 Prozent der bestellten Menge als ausdrücklich vereinbart. Für die Berechnung der gelieferten Waren sind die von uns ermittelten Einzelmengen und die in den Frachtbriefen und Rechnungen angegebenen Gesamtmengen maßgebend. 8. Weights and measures For wire ropes, over-supply or under-supply of up to 10 percent of the quantity ordered is deemed to be expressly agreed. The individual quantities determined by us and the total quantity stated in the despatch notes and invoices are determinative for the invoicing of the goods supplied.
Maße und Gewichte a. Für die Einhaltung der Maße gelten die DIN- und EN-Normen. Maße und Gewichte geben wir in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nach bestem Wissen an. Sie sind jedoch keine Beschaffenheitsgarantien. Geringfügige Abweichungen, insbesondere gießtechnisch bedingte Mehr- oder Mindergewichte, berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen und Mängelansprüchen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Maße und Gewichte. Bei Drahtseilen gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 Prozent der bestellten Menge als ausdrücklich vereinbart. Für die Berechnung der gelieferten Waren sind die von uns ermittelten Einzelmengen und die in den Frachtbriefen und
Maße und Gewichte. Maße und Gewichte, die im Abgangswerk oder –lager festgestellt werden, sind für die Berechnung maßgebend. Beanstandungen haben sofort nach Eingang der Ware zu erfolgen.
Maße und Gewichte. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder geltender Übung (Brauch) im Stahlhandel zulässig. Insbesondere dürfen im Großhandel ganze Verpackungs- einheiten geliefert werden. Für die Berechnung ist die von uns oder unserem Vorlieferanten vorgenommene Ver- wiegung, mithin die beim Versand festgestellten Gewichte und Stückzahlen, maßgebend. Unterschiede gegenüber rechnerischen Einzelgewichten werden bei Bedarf ver- hältnismäßig aufgeteilt. Art und Umfang von Abnahme- prüfungen bestimmen sich nach EN 10204 sowie den geltenden Werkstoffnormen. Abnahmekosten richten sich nach der Preisliste des Lieferwerks (sonstige Prüfkosten werden nach Aufwand berechnet).
Maße und Gewichte. Die angegebenen Maße und Gewichte sind annähernde Werte. Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen zur Verbesserung der Qualität und Eigenschaft unserer Waren behalten wir uns vor.
Maße und Gewichte. Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Preislisten und Angeboten und Auf- tragsbestätigungen stellen nur annähernde Angaben dar. Soweit für die Berechnung das Gewicht zugrunde gelegt wird, ist das auf unserer Waage ermittelte Gewicht maßgebend.