Messung, Reporting und Folgen bei Nichteinhaltung Musterklauseln

Messung, Reporting und Folgen bei Nichteinhaltung a) Die Einhaltung der Service Levels wird nach Maßgabe der ver- traglichen Regelungen, insbesondere gemäß des Service Le- vel Agreements, vom Auftragnehmer regelmäßig gemessen. Darüber hinaus wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber über die Einhaltung der Service Levels nach Maßgabe der ver- traglichen Regelungen, insbesondere dem Service Level Ag- reement, regelmäßig berichten. Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, erfolgt die Berichterstat- tung über die Einhaltung der Service Levels auf monatlicher Basis