Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc. Musterklauseln

Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.. 8.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. 8.2 Bei der Toiletten- und Bauzaunvermietung wird in der Regel alle vier (4) Wochen im Voraus abgerechnet. Jede angefangene Woche wird dabei als volle Woche gezählt. 8.3 Bei mobilen Raumeinheiten und Containern erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus. Der Mietzins ist am ersten Arbeitstag eines jeden Monats fällig. Bei nicht vollendeten Monaten erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetags. 8.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 8.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen TOI TOI & DIXI ab Zugang der ersten Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. 8.6 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug, hat TOI TOI & DIXI das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. 8.7 Für jede Mahnung wird pauschal ein Betrag von drei (3) EUR vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Mahngebühren von TOI TOI & DIXI für die Mahnung nachzuweisen.