Mindestsparrate Musterklauseln

Mindestsparrate. Der monatliche Sparbetrag muss mindestens über die vereinbarte und im Preis- und Leis- tungsverzeichnis bekannt gemachte Mindestrate lauten. Erhöhungen und Reduzierungen durch den Kunden sind jederzeit möglich mit der Maßgabe, dass die Mindestrate nicht unterschritten werden darf. Der Kunde willigt ein, dass die Lastschrifteinzugsermächti- gung sich automatisch auf den gegebenenfalls von ihm geänderten Betrag erstreckt.