Mindestvorbeitrag Musterklauseln

Mindestvorbeitrag. Der Mindestvorbeitrag ist der mindestens zu zahlende Vorbeitrag je Versicherungsvertrag, wenn nach der Berechnung der Versiche- rungsprämie ein bestimmter Mindestbetrag unterschritten wird. Der Mindestvorbeitrag beträgt je Versicherungsvertrag im Kulturbereich L und W 25 €, bei Bodenerzeugnissen aus dem Kulturbereich S 50 €.