Musterberechnung Musterklauseln
Musterberechnung. Um Ihnen ein Beispiel für die Berechnung der Rentenleistungen und der damit verbundenen Garantie zu geben, wird Ihnen eine Mus- terberechnung zur Verfügung gestellt. Die Musterberechnung be- rücksichtigt einen garantierten Umrechnungsfaktor, der unter den in diesem Abschnitt beschriebenen Bedingungen als Mindest-Um- rechnungsfaktor zu Rentenbeginn angewendet wird. Dieser garan- tierte Umrechnungsfaktor gilt nur, wenn die Garantieoption 100 % ausgewählt wird und die anderen endgültigen Rentenoptionen den im Antragsformular angegebenen Optionen entsprechen. Falls an- dere Rentenoptionen ausgewählt werden, wird der hierfür geltende garantierte Umrechnungsfaktor nach den gleichen versicherungsma- thematischen Grundsätzen ermittelt. Die Musterberechnung ist unverbindlich und stellt keine Garantie auf eine bestimmte Höhe der Rentenzahlungen dar. Die Musterberechnung und der aktuelle garantierte Umrechnungsfak- tor werden auf Grundlage der Lebenserwartung von Frauen, unabhän- gig vom Geschlecht der versicherten Person(en), gemäß der Sterbeta- fel DAV 2004 R der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. berechnet. Wir haben jedoch während der Ansparphase das Recht, die tatsächlichen Rentenzahlungen und den garantierten Umrechnungsfaktor in dem Fall anzupassen, dass eine Änderung dieser Berechnungsgrundlage eintritt, die nicht vorhersehbar und nicht nur vorübergehend ist, sofern die Anpassung notwendig erscheint, um die langfristige Erfüllbarkeit der Rentenzahlungen zu gewährleisten. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn nach offizieller Stellungnahme der Deutschen Ak- tuarvereinigung e. V. mit einer höheren als der der Sterbetafel DAV 2004 R zugrunde liegenden Lebenserwartung gerechnet werden muss. In einem solchen Fall muss ein qualifizierter, hinreichend er- fahrener und unabhängiger Aktuar von uns benannt werden, der die Gründe und Voraussetzungen für die Anpassung überprüft und deren Angemessenheit bestätigt. Eine Anpassung der genannten Berech- nungsgrundlage führt im Fall einer höheren Lebenserwartung dazu, dass die Rentenzahlungen geringer ausfallen als in der ursprünglichen Musterberechnung dargestellt. Daher werden wir Sie unverzüglich schriftlich über jegliche Änderung der genannten Berechnungsgrundla- ge informieren. Ihr Recht, den Vertrag jederzeit während der Ansparpha- se zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
