Pensionsbeginn Musterklauseln
Pensionsbeginn. Die Pensionen beginnen mit dem Monat, der dem Eintritt ihrer Voraussetzung folgt und werden monatlich nachträglich ausgezahlt. Rückwirkende Zahlungen sind un- ter Berücksichtigung der Verjährung nur bei Hinterbliebenenpensionen möglich, Alterspensionen nur ab dem Monat der Antragstellung, Invalidenpensionen ab An- tragstellung bzw. der Anzeige bei der Pensionskasse, dass eine staatliche Er- werbsminderungsrente beantragt wird.
