Prototypenteile Musterklauseln

Prototypenteile. Der Lieferant hat, wenn von der „Gebr. Binder GmbH“ spezifisch (Forderungen des Kunden von der „Gebr. Binder GmbH“) gefordert, ein umfassendes Prototypenprogramm durchzuführen. Der Lieferant muss hierbei, soweit möglich, dieselben Unterauftragnehmer, Werkzeuge und Prozesse einsetzen, die er für die Serienfertigung vorgesehen hat. Weiters ist die Prototypenphase im Terminplan zu vermerken.
Prototypenteile. Der LIEFERANT hat, wenn von der Osbra GmbH, bzw. dessen Endkunden spezifisch gefordert, eine umfassende Prototypenfertigung durchzuführen. Der LIEFERANT muss hierbei, soweit möglich, dieselben Unterlieferanten und Prozesse einsetzen, die er für die Serienfertigung vorgesehen hat. Die Prototypenphase ist detailliert in einem Terminplan mit der Osbra GmbH abzustimmen.