Qualitätsanreizsystem Musterklauseln

Qualitätsanreizsystem. 6.3.1 Wie zuvor berichtet, hatte die WIENER LINIEN GmbH & Co KG gemäß ÖPNV- Vertrag ein Qualitätsanreizsystem zur Erbringung von Personenverkehrsdienstleis- tungen eingeführt. Anzumerken war, dass die von der WIENER LINIEN GmbH & Co KG gewählte Vorgehensweise im November 2014 einer Prüfung durch ein externes Bera- tungsunternehmen unterzogen wurde. Dieses stellte fest, dass noch keine belastbare Entscheidungspraxis der EU-Kommission oder der europäischen Gerichte dazu vor- liege. Die WIENER LINIEN GmbH & Co KG gab an, dass auch bis zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Stadtrechnungshof Wien diesbezüglich keine neueren Erkennt- nisse vorliegen würden. Das Qualitätsanreizsystem basierte in weiten Teilen auf der Europäischen Norm EN 13816 - „Transport-Logistik und Dienstleistungen - Öffentlicher Personenverkehr De- finition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität“ und war ins QSU-Management-System der WIENER LINIEN GmbH & Co KG, welches laufend ex- tern evaluiert wurde, integriert. Im Rahmen des Qualitätsanreizsystems wurde ein System von Qualitätszu- und Quali- tätsabschlägen geschaffen. Diese wurden anhand der im ÖPNV-Vertrag vorgegebe- nen Zielwerte von Qualitätskriterien und Qualitätsmessgrößen errechnet. Diesbezüg- lich wurden folgende Qualitätskriterien festgelegt: - Sicherheit, - Pünktlichkeit, - Sauberkeit, - Zuverlässigkeit (Verfügbarkeit), - Anschlusssicherung, - Kundinnen- bzw. Kundenfreundlichkeit (Kundinnen- bzw. Kundeninformation), - Barrierefreiheit (behindertengerechte Ausstattung) und - Schnelligkeit. Diesen zuvor genannten Qualitätskriterien wurden objektiv messbare und subjektiv bewertete Daten aus Fahrgastsicht anhand einer jeweils pro Kriterium festgelegten Definition zugeordnet. Darauf basierten 12 Kennzahlen, welche in der Bewertung gleich gewichtet wurden. Die objektiv messbaren Daten wurden von der WIENER LINIEN GmbH & Co KG selbst erhoben. Die subjektiven Daten wurden anhand von Fahrgastbefragungen durch eine unabhängige Einrichtung, welche von der WIENER LINIEN GmbH & Co KG nach Zustimmung der MA 5 - Finanzwesen beauftragt wurde, durchgeführt. Gemäß den Angaben der WIENER LINIEN GmbH & Co KG wurde die vor Abschluss des ÖPNV-Vertrages bereits bestehende Beauftragung der diesbezügli- chen Einrichtung in Abstimmung mit der MA 5 - Finanzwesen beibehalten. 6.3.2 Der Stadtrechnungshof Wien nahm Einschau in die Unterlagen der Fahrgastbe- fragung der WIENER LINIEN GmbH & Co KG. Im Rahmen der diesbezüglichen Erhe- bung...