Quellcode und Softwarenutzung Musterklauseln

Quellcode und Softwarenutzung. 4.6.1. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sich auf irgendeine Weise Zugang zum Quellcode zu verschaffen und Änderungen daran vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks Zugang zu der vertragsgegenständlichen Software zu gewähren. 4.6.2. Der Nutzung der Software ist nur für den vertraglich definierten Zweck genehmigt (Ziff.5). Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung durch den Auftraggeber oder seiner Partner oder Beauftragten, behält sich Ingenious das Recht vor, die weitere Ausführung des Auftrags auszusetzen bis der Auftraggeber oder seine Partner oder Beauftragten das missbräuchliche Verhalten einstellen.
Quellcode und Softwarenutzung. 4.5.1. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sich auf irgendeine Weise Zugang zum Quellcode zu verschaffen und Änderungen daran vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks Zugang zu der vertragsgegenständlichen Software zu gewähren.