Raumbenutzung Musterklauseln
Raumbenutzung. Die Räume und Einrichtungen in den Jugendtreffs können von Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen für Veran- staltungen genutzt werden. Über die Raumbenutzung entscheidet der Treffvorstand. Über die Nutzungsbedingungen entscheidet der Koordinationsausschuss und erstellt einen Partyvertrag, der von den je- weiligen NutzerInnen unterschrieben werden muss. Er enthält unter Anderem gestaffelte Preise je nach Besucherumfang und Höhe des Eintritts, Putzregelungen und legt die Höhe einer eventuellen Kaution fest. Diese Hausordnung ist Be- standteil des Partyvertrags.
