RECHT AM EIGENEN BILD Musterklauseln
RECHT AM EIGENEN BILD. Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Me- dien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen vom 1. FC Nürnberg oder von vom 1. FC Nürnberg oder einem Mit- veranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammen- hang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Bild- und/oder Tonaufnahmen, so- weit nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Nutzung und Verwertung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die geson- derten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
RECHT AM EIGENEN BILD. Jeder ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, dass eine unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton rechtmäßig ist. Die Bestimmung gilt für jegliche Aufnahmen, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
RECHT AM EIGENEN BILD. Les Méditerranées sowie jede Person, die von Les Méditerranées an ihre Stelle gesetzt wird, behält sich das Recht vor, alle Foto-, Video-, Tonauf- nahmen oder sonstige Aufzeichnungen, auf denen Sie erscheinen können, für spätere Veröffentlichungen zu verwenden. Diese Geneh- migung gilt sowohl für Sie als auch für die Personen, die ihren Aufenthalt zusammen mit Ihnen verbringen. Der einzige Zweck sind die Verkaufs- förderung und die Animation unserer Einrichtungen und kann auf keinen Fall Ihrem Ruf schaden. Diese Genehmigung wird kostenlos, für alle Länder und für eine Dauer von 5 Jahren gewährt. Kinder von 5 bis 12 Jahren sind im Mini-Club willkommen. Kinder unter 5Jahren können auf keinen Fall im Mini-Club angenommen werden. Der Teen-Club steht den Teenagern von 13 bis 17 Jahren ausschließlich im Juli und August zur Verfügung.
RECHT AM EIGENEN BILD. 1.13.1. Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung des 2- Takt-Treffens, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.
RECHT AM EIGENEN BILD. Sie erlauben dem Campingdorf sowie jeder Person, die im Auftrag von Yelloh! Village handelt, Sie während Ihres Aufenthalts bei uns zu fotografieren, aufzunehmen oder zu filmen und diese Bilder, Töne, Videofilme und Aufnahmen für alle Medien (insbesondere auf den Webseiten oder Internetseiten von Yelloh! Village – darunter Facebook –, für alle Präsentations- und Werbemedien von Yelloh! Village sowie für Reiseführer oder touristische Führer) zu nutzen. Diese Erlaubnis ist ebenso für Sie wie für die mit Ihnen untergebrachten Personen gültig. Sie hat einzig zum Ziel, die Werbung und die Animation der Einrichtungen und des Netzwerks Yelloh! Village zu gewährleisten, und kann unter keinen Umständen Ihren Ruf schädigen. Diese Erlaubnis wird kostenlos erteilt und gilt in allen Ländern für eine Dauer von 5 Jahren.
