Rechtseinhaltung (Compliance), Bewilligungen, Umweltrecht Musterklauseln

Rechtseinhaltung (Compliance), Bewilligungen, Umweltrecht. Diese Zusicherungen beziehen sich typischerweise auf die allgemeine Rechtseinhaltung durch die Zielgesellschaft (etwa hinsichtlich Baurecht, Nach- barrecht, Gewerberecht, Umweltrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht) und das Vorliegen der für die Geschäftstätigkeit notwendigen Bewilligungen und Kon- zessionen. Oft wird ein Wesentlichkeitsvorbehalt gemacht, weil in Kauf ge- nommen wird, dass Unternehmen sich nicht in allen Kleinigkeiten jederzeit ge- setzestreu verhalten. Wichtig ist die Zusicherung vor allem in regulierten Wirt- schaftsbereichen wie z.B. im Bank- und Versicherungsgeschäft. Für den Bereich des Umweltrechts sieht die Vertragspraxis meist eine separate Zusiche- rung vor. Offengelegte Probleme bilden manchmal Gegenstand besonderer Freistellungs- und Schadloshaltungsvereinbarungen. Grosse Bedeutung hat in der Vergangenheit die Zusicherung über umweltrecht- liche Belange erhalten. Natürlich hängt dies aber stark von der Art des zu er- werbenden Unternehmens ab. Ein Hauptproblem besteht darin, dass Altlasten des Bodens unter Umständen erst nach sehr langer Zeit entdeckt werden. Zu- dem kann eine Haftung für Altlastensanierungen selbst dann bestehen, wenn sich das Unternehmen gesetzestreu verhalten hat. Daher wird für diesen Bereich häufig auch eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart.