Regelungen für Software Lizenzierungen Musterklauseln

Regelungen für Software Lizenzierungen. Im Falle des Wiederverkaufs von Software Li- zenzen durch Crayon Schweiz AG an den Kun- den sind sämtliche Nutzungsrechte des Kun- den zunächst auf einen Zeitraum von 30 Tagen ab der Aktivierung einer Lizenz durch den Kun- den beschränkt. Erst mit vollständiger Bezah- lung der für die Nutzungsrechte geschuldeten Vergütung erhält der Kunde die Nutzungs- rechte für den im Vertrag konkret vereinbarten Zeitraum. Sofern der Kunde innerhalb von 45 Tagen ab Lieferung von Lizenzen die geschuldete Xxxxx- xxxx nicht zahlt, ist Crayon Schweiz AG zum jederzeitigen und fristlosen Rücktritt von dem betreffenden Vertrag berechtigt.