Risikoabschätzung Musterklauseln

Risikoabschätzung unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung geringes Risiko kein Risiko kein Risiko geringes Risiko unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Verlust geringes Risiko kein Risiko kein Risiko geringes Risiko unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Veränderung Risiko kein Risiko kein Risiko Risiko unbefugte Offenlegung von personen- bezogenen Daten geringes Risiko geringes Risiko geringes Risiko geringes Risiko unbefugter Zugang zu personen- bezogenen Daten Risiko Risiko Risiko Risiko Nach Art. 32 DSGVO verabreden der Auftraggeber und der Auftragnehmer technische und organisatorische Maßnah- men, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten:
Risikoabschätzung. Risiko geschätzte Wahrscheinlichkei t Mögliche Folgewirkungen Personen ohne Berechtigung auf der Klassendokumentation werden in einer teilnehmenden Klasse eingesetzt hoch Dokumentationslücken im Umfang max. einer Woche für die betreffenden Unterrichte (vgl. Nr. 9); die fehlenden Dokumentationen können nachgetragen werden Unberechtigter Zugriff auf die Dateien der Unterrichtsdokumentation gering Folgewirkungen sind hinsichtlich des Datenschutzes ähnlich wie beim Diebstahl eines Klassenbuchs Datenverlust auf einer Klassendokumentation gering Dokumentationslücken im Umfang max. eines Monats • Anlage 1: Formblatt zur Bestätigung der vollständigen Jahresdokumentation Hamburger Institut für Berufliche Bildung Vollständigkeit der Jahresdokumentation des Unterrichtsverlaufs durch 🞎 die Klassenlehrkraft 🞎 die Schulleitung (ggf. Abteilungsleitung) Schule (Stempel): Klasse: ................................................ Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer: ............................................................................................................ Schuljahr: ............................. Hiermit bestätige ich, dass ich die Unterrichtsdokumentation der o. a. Klasse für das Schuljahr vollständig abgelegt habe. Ggf. Anmerkungen:........................................................................................................................................... .............................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................. .............................................................................................................................................................................. Ort, Datum, Unterschrift: X:\X000-0 Text und Grafik\MBlSc...
Risikoabschätzung. Risiko geschätzte Wahrscheinlichke it Mögliche Folgewirkungen Anlagen Bestätigung: Vollständigkeit der Jahresdokumentation des Unterrichtsverlaufs
Risikoabschätzung. 🞎 akute Gefährdung 🞎 latente Gefährdung Beschreibung der Gefährdung: übergeben: übernommen: Datum, Uhrzeit Unterschrift meldende Person Datum, Uhrzeit fallzuständige/r Sozialarbeiter/in Regionalstandort … Regionalstandort … Regionalstandort … Regionalstandort … Fax … Fax … Fax … Fax … Stand Dezember 2012 Für außerordentlich dringende Fälle bzw. Notsituationen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten und an den Wochenenden ein Bereitschaftsdienst über die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) erreichbar. Hinweise zur Erkennung von Kindeswohlgefährdungen1 Anlage F Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen für ihr Wohl ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII eine gemeinsame Aufgabe öffentlicher Xxxxxx und Xxxxxx von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe. Im neu eingefügten § 8a SGB VIII ist, mit Wirkung vom 01.10.2005, der „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ konkretisiert worden. Eine Kindeswohlgefährdung nach den gesetzlichen Vorgaben des § 1666 BGB liegt dann vor, wenn Kinder durch: • Misshandlung (körperlich oder seelisch), • Vernachlässigung (körperlich, seelisch, geistig) • oder durch sexuellen Missbrauch in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung gegenwärtig erheblich gefährdet sind bzw. wenn Verletzungen und Schädigungen des Kindeswohls bereits eingetreten sind und die schädigenden Einflüsse fortdauern. Die Gefährdung oder Verletzung des Kindeswohls wird durch elterliches Fehlverhalten bzw. Un- terlassen angemessener Fürsorge oder durch das Verhalten Dritter verursacht: • schuldhaftes oder schuldloses Handeln der Eltern (Missbrauch des Sorgerechts) • schuldhaftes oder schuldloses Unterlassen (Vernachlässigung) • die Eltern sind nicht bereit oder nicht in der Lage, ein kindesgefährdendes Verhalten Dritter wirksam zu unterbinden.
Risikoabschätzung. 🞎 akute Gefährdung 🞎 latente Gefährdung Insoweit erfahrene Fachkräfte des freien Trägers Name der Fachkraft Beruf/ Qualifikation Xxxxxx Spezielle Beratungsangebote Telefon Zuständigkeitsbereiche Anlage D der Bezirkssozialarbeiter des Fachdienstes Jugend des Landkreises Ludwigslust-Parchim Leitende Sozialarbeiterin Xxxx Xxxxxx Xxxxx Tel: 03871 – 000- 0000 Fax: 03871 – 722 – 77 – 5105 Email: Xxxxxxx@xxxxx-xxx.xx Vorwahlnummern gelten für PCH und LWL Tel: FAX: 03871 – 722 – Durchwahl MA 03871 – 722 – 77 – Durchwahl MA Name Vorname Durchwahl Zim.- Nr. Zuständigkeitsbereiche/Wohnort des Kindes E-mail Trägerinternes Verfahren zur Sicherung Anlage E des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und