Servicebereitschaft Musterklauseln

Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetz- lichen Feiertage sind.
Servicebereitschaft. Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in de- nen die R-KOM zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet ist. Während der Servicebereitschaft versucht die R-KOM, die Störungsursache vom Betriebsgelände der R-KOM aus zu ermit- teln (Ferndiagnose), berät die R-KOM den Kunden bei Bedarf telefo- nisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaßnahmen, meldet die R-KOM die Störung weiter an Zulieferer und Servicepart- ner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zuständigkeitsbe- reich zu vermuten ist, und sucht die R-KOM ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Servicebereitschaft. Standardservice: Montag bis Xxxxxxx von 08.00 bis 17.00 Uhr, sofern diese Tage keine ge- setzlichen Feiertage sind.
Servicebereitschaft. Der Kunde erhält Support durch die TeleData Hotline von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Xxxxxxx von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr, außer an regionalen und bundeseinheitlichen Feiertagen.
Servicebereitschaft. Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in denen die komro zur Durchführung von Instandsetzungs- maßnahmen verpflichtet ist. Während der Servicebereitschaft
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft richtet sich nach dem mit dem Kunden ver- einbarten Servicelevel.
Servicebereitschaft. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Servicebereitschaft im Umgang mit dem Lagerverwaltungssystem zu den üblichen Geschäftszeiten, mindestens aber von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, sicherzustellen. Auf das Eigentum der AOKN muss während dieser Zeit zugegriffen werden können. Das gilt insbesondere für die Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln und für Lagerprüfungen durch die AOKN. Die AOKN hat in begründeten Fällen das Recht, jederzeit, auch außerhalb der o.g. üblichen Geschäftszeiten, auf ihr Eigentum zuzugreifen.
Servicebereitschaft. Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in denen die DCC zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnah- men verpflichtet ist. Während der Servicebereitschaft • versucht die DCC, die Störungsursache vom Betriebsgelände der DCC aus zu ermitteln (Ferndiagnose), • berät die DCC den Kunden bei Bedarf telefonisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaß-nahmen, • meldet die DCC die Störung weiter an Zulieferer und Servicepartner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zustän- digkeitsbereich zu vermuten ist, • sucht die DCC ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist werktags (Montag bis Xxxxxxx) von 08:00 bis 18:00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind. Anbieter vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers für werktags von 08:00 bis 14:00 Uhr oder 14:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Anbieter nutzt hierbei Leistungen der Telekom Deutschland GmbH. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus einem von Kunde oder dessen Endkunden zu vertretenden Grunde nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und ggf. eine zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. In diesem Fall wird die Entstörfrist von 24 Stunden entsprechend ausgesetzt.