Servicebereitschaft Musterklauseln

Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetz- lichen Feiertage sind.
Servicebereitschaft. Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in de- nen die R-KOM zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet ist. Während der Servicebereitschaft versucht die R-KOM, die Störungsursache vom Betriebsgelände der R-KOM aus zu ermit- teln (Ferndiagnose), berät die R-KOM den Kunden bei Bedarf telefo- nisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaßnahmen, meldet die R-KOM die Störung weiter an Zulieferer und Servicepart- ner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zuständigkeitsbe- reich zu vermuten ist, und sucht die R-KOM ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist werktags (Montag bis Xxxxxxx) von 08:00 bis 18:00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Servicebereitschaft. Der Kunde erhält Support durch die TeleData Hotline von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Xxxxxxx von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr, außer an regionalen und bundeseinheitlichen Feiertagen.
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft richtet sich nach dem mit dem Kunden ver- einbarten Servicelevel.
Servicebereitschaft. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Servicebereitschaft im Umgang mit dem Lagerverwaltungssystem zu den üblichen Geschäftszeiten, mindestens aber von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, sicherzustellen. Auf das Eigentum der AOKN muss während dieser Zeit zugegriffen werden können. Das gilt insbesondere für die Bereitstellung von angeforderten Hilfsmitteln und für Lagerprüfungen durch die AOKN. Die AOKN hat in begründeten Fällen das Recht, jederzeit, auch außerhalb der o.g. üblichen Geschäftszeiten, auf ihr Eigentum zuzugreifen.
Servicebereitschaft. Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in denen die DCC zur Durchführung von Instandsetzungsmaßnah- men verpflichtet ist. Während der Servicebereitschaft • versucht die DCC, die Störungsursache vom Betriebsgelände der DCC aus zu ermitteln (Ferndiagnose), • berät die DCC den Kunden bei Bedarf telefonisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaß-nahmen, • meldet die DCC die Störung weiter an Zulieferer und Servicepartner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zustän- digkeitsbereich zu vermuten ist, • sucht die DCC ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.
Servicebereitschaft. Unter der Servicebereitschaft sind die Zeiträume zu verstehen, in denen die komro zur Durchführung von Instandsetzungs- maßnahmen verpflichtet ist. Während der Servicebereitschaft a) versucht die komro, die Störungsursache vom Betriebsge- lände der komro aus zu ermitteln (Ferndiagnose), a) berät die komro den Kunden bei Bedarf telefonisch über geeignete Test- und/oder Fehlerbehebungsmaßnahmen, b) meldet die komro die Störung weiter an Zulieferer und Ser- vicepartner, wenn als Störungsursache ein Fehler in deren Zuständigkeitsbereich zu vermuten ist, c) sucht die komro ggf. den Kundenstandort zur Eingrenzung und Behebung der Störung auf.
Servicebereitschaft. Die Servicebereitschaft ist werktags montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage in Niedersachsen sind.