Entstörung / SLA Musterklauseln

Entstörung / SLA. Die DCC gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhal- tung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes. Internet- und Telefonanschlüsse werden standardmäßig nach Vorgaben des §58 TGK für alle Endnutzer entstört, sofern kein gesonderter SLA vereinbart ist. Störungsannahme 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr Servicebereitschaft Mo. – Fr. 8:00 bis 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen Regel-Entstörzeit 24 Stunden Wartungsfenster täglich 3:00 bis 6:00 Uhr Soweit dies für die Umsetzung der Serviceleistung erforderlich ist, vereinbaren die DCC und der Kunde einen Kundendienst - oder Installationstermin. Hat der Kunde zu vertreten, dass die Leistung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht werden kann (z.B. durch fehlenden Zugang für den Servicetechniker), vereinbaren die DCC und der Kunde einen neuen Termin. In den vorge- nannten Fällen gilt die Entstörzeit als angehalten. Für den neuen Termin berechnet die DCC gegebenenfalls die erneute Anfahrt. Störungsannahme: 08131 – 3378920
Entstörung / SLA komro gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Dienstes HomeWLAN+. Für Verbraucher und KKU wird standardmäßig nach Vorgaben des § 58 TKG entstört. Soweit dies für die Umsetzung der Serviceleistung erforderlich ist, vereinbaren komro und der Kunde einen Kundendienst- oder Installationstermin. Hat der Kunde zu vertreten, dass die Leistung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht werden kann (z. B. durch fehlenden Zugang für den Service- techniker), vereinbaren komro und der Kunde einen neuen Ter- min. In den vorgenannten Fällen gilt die Entstörzeit als ange- halten. Für den neuen Termin berechnet komro gegebenenfalls die erneute Anfahrt. Störungsannahme: 08031 - 365 75 75 xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxx-xxxxxx Störungsannahme 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr Servicebereitschaft 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr Montag bis Xxxxxxx außer an gesetzlichen Feiertagen Regelentstörzeit 24 Stunden Wartungsfenster 3:00 Uhr bis 6:00 Uhr
Entstörung / SLA komro gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Netzes. Internet- und Telefon- anschlüsse für Verbraucher und KKU werden standardmäßig nach Vorgaben des §58 TKG entstört. Soweit dies für die Umsetzung der Serviceleistung erforderlich ist, vereinbaren komro und der Kunde einen Kundendienst- o- der Installationstermin. Hat der Kunde zu vertreten, dass die Leistung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht werden kann (z.B. durch fehlenden Zugang für den Servicetech- niker), vereinbaren komro und der Kunde einen neuen Termin. In den vorgenannten Fällen gilt die Entstörzeit als angehalten. Für den neuen Termin berechnet komro gegebenenfalls die er- neute Anfahrt. Internetverbindungen des Typs „komroNet Business“ werden standardmäßig unter den Bedingungen der SLA Kategorie Ba- sic entstört.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.