Serviceeinrichtungen Musterklauseln

Serviceeinrichtungen. CTH hält nachfolgend aufgeführte Serviceeinrichtungen vor, welche im Zusammen- hang mit einer Dienstleistung (Umschlag Kombinierter Verkehr) nachgefragt werden. CTH stellt sicher, dass die Serviceeinrichtungen dem vertraglich vereinbarten Nut- zungszweck während der Laufzeit des Nutzungsvertrages entsprechen. Bei den Serviceeinrichtungen handelt es sich um Gleisabschnitte/Umschlaggleise, deren Lage in dem in der Anlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet ist. Die Gleisabschnitte sind regelspurige Eisenbahnanlagen, die überwiegend für schwe- ren Güterverkehr ausgelegt sind und der Verbindung zwischen der Infrastruktur der Wanne-Herner Eisenbahn und Hafen GmbH und den Serviceeinrichtungen der CTH sowie dem Umschlag dort dienen. CTH hält folgende Gleisabschnitte vor: ▪ Gleis 110 mit einer Länge von 864 m, ▪ Gleis 111 mit einer Länge von 847 m, ▪ Gleis 112 mit einer Länge von 733 m. Die Umschlaggleise sind nur für den Güterverkehr ausgelegt. Die zulässige Radsatz- last beträgt 22,5 t. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Voraussetzung für die Benutzung des Gleisabschnittes ist die Kompatibilität der Ausrüstung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Steuerungs-, Siche- rungs- und Kommunikationssystemen der benutzten Anlagen. Eine alleinige Ausstat- tung des Lokpersonals mit Mobilfunktelefonen ist aus Sicherheitsgründen nicht aus- reichend. Für die eisenbahnbetriebliche Betriebsdurchführung gelten ergänzend zu den gesetz- lichen Bestimmungen die Betriebsvorschriften der WHE. Bei fehlender Kenntnis der Betriebsvorschriften der WHE muss ein Lotse angefordert werden, dessen Kosten dem EVU gesondert in Rechnung gestellt werden.
Serviceeinrichtungen. Durch von den Förderungsempfängern Besonderer Bundes-Sportförderungsmittel ausgegliederte Hilfs- und Wirtschaftsbetriebe (Sportservice GmbH) können aus Besonderen Bundes-Sportförderungsmitteln ausschließlich Materialanschaffungen, -verwaltung und –be- wirtschaftung verrechnen.
Serviceeinrichtungen. WHE betreibt Serviceeinrichtungen mit örtlicher bzw. lokaler Bedeutung, in denen aus- schließlich Güterverkehrsleistungen abgewickelt werden. WHE hält nachfolgend aufgeführte Serviceeinrichtungen vor, welche im Zusammenhang mit einer Dienstleistung (z. B. Werk- stattleistungen, Güterumschlag) nachgefragt werden. WHE stellt sicher, dass die Service- einrichtungen dem vertraglich vereinbarten Nutzungszweck während der Laufzeit des Nut- zungsvertrages entsprechen. Die Lage der Serviceeinrichtungen ist in dem in der Anlage beigefügten Lageplan gekenn- zeichnet.
Serviceeinrichtungen. Nachfolgende Serviceeinrichtungen werden von der DI für die Nutzung durch Zu- gangsberechtigte vorgehalten:
Serviceeinrichtungen